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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 8 · p. Seite 282

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 8
Article
Zur Geschichte der Juden in Magdeburg
Date
1865-01-01
Page
Seite 282 (sequence 2)
Language
German
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V י*'*'"'? 5״ד ״י, ׳ י׳ ד ׳ ז 282 Zur Geschichte der Juden in Magdeburg;. Th eil der damaligen Bevölkerung gewesen sein mag 2). Werden doch in der erwähnten Urkunde Otto’sI. die christlichen Kanfleute nur als ״ die übrigen“ neben den Juden genannt, und in einer Urkunde Otto’s II. v. J. 973, in welcher er die von seinem Vater dem Erzbischof eingeräumten Privilegien bestätigt, wird den Juden bei der Aufführung der Bevölkerungsklassen geradezu der erste Platz zugewiesen 3). In der That aber war Magdeburg wegen seiner bedeutenden Wichtigkeit für den Handel wohl geeignet, die Aufmerksamkeit der Juden, die damals vorzugsweise den Handel, besonders den Kleinhandel in Händen hatten, auf sich zu ziehen. In einer fruchtbaren, sehr angebauten Gegend und an einem schiffbaren Strome gelegen, war die Stadt schon von Natur zu einem Mittelpunkte für wichtige Handelsverbindungen, zu einem Stapelplatze für die Schifffahrer geeignet. Insbesondere hatten dann bedeutsame Privilegien, welche Otto der Grosse der Stadt bewilligt hatte, ihren Handel sehr bald zu machtiger Blüthe emporgebracht und ihren Ruf weithin verbreitet 4). Es scheint mir daher auch ausser allem Zweifei , dass Magdeburg es war, welches die Juden vor allen übrigen Städten und Ortschaften dieser Provinz und wohl von Norddeutschland überhaupt aufsuchten. Zwar wird auch Erfurt schon so früh wie Magdeburg als ansehnlicher Handelsort erwähnt5"); indessen scheint es mir bei der jedenfalls vorwiegenden Bedeutung, die Magdeburg in 2) H o ff mann, a. a. 0. I, 6. 46. 3) Pie Stelle lautet (hei Rathmann, a. a. 0., 6. 383): .... et negotiatores vel Judaei ibi habitantes, omnesque familiae litorum, vel 60lonorum, vel servorum, vel Sclavorum illuc pertinentes, a nullo alio nisi eodem Advocato (Archiepiscopi) secnndum leges constringantiir, vel judiciales sententias patianfcur. 4) Ueber die Bedeutung Magdeburgs als Handelsort und über die Auszeichnung, welche Otto I. der Stadt zu Theil werden liess, siehe Fischer, Gesch. d. deutschen Handels I, S. 511. 5) 6. das Capitulare Karl'8 d. Grossen v. J. 805, abgedruckt bei Rathmann, a. a. O. S. 379.

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