Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1864)
- Article
- [Rezension] / T.
- Date
- 1864-12-01
- Page
- Seite 482 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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482 Monatschronik. oft begangen haben; e> ist vergessen, dass ein Religionsbueh auf die Freiheit des T*"!" keinen vollen Anspruch hat und 5uhjective Ansichten ni:u: als L e h r e n vortragen darf. Sehliesslieh bemerken wir nee;t. dass das Buch nicht nur an ziemlich vielen Druckfehlern leidet, sondern dass auch der Ausdruck nicht immer correc: 1s; «wir führen beispielsweise an: ״Mosaisehe Erkenntnisseueden- L [S. 13] ״schwerer zu schätzen•4 [II. S. 65] für ״höher r.־::; oder gilt44) und überhaupt Messender sein könnte. Tin HK rauschen sind uns die Worte (יגלגלל) גלבד נשמוח und תעגיחים :.mgefalien: die Schreibart ״Synai44 und ״Xyl" ist ebenso ungewöhnlich als grundlos, dagegen ist zur Ausgleichung PhiKk.?olitlieismus u. m. geschrieben. Das zweite Heft ist uii: Subvention des Instituts zur Förderung der israel. Literatur ers«. :.:enen und durch dieses zu beziehen. T. Monatsclirouik. Marocco. Ein V.. rrall. der sich in einer Stadtim Innern, Damnat, ereignet ha:, beweist, dass der Sultan, getreu den Sir Moses Monteüore g:zebenen Versprechungen', sie ne jüdischen Unfcerthanen vor Uu::rörückung zu schützen gewillt ist. Ein junger Maure, ein Vrwandter des Gouverneur, hatte eine schöne Jiuiin gewaltsam entfuhrt. Alle Vorstellungen seitens der Verwandten des gerauh::ב jungen Mädchens, alle Beschwerden bei den maroceanischen Behörden waren nicht allein vergeblich, sondern brachten den Beschwerdeführenden Beleidigungen uml üble Behandlung. D i :-selben liebten dann die Vermittelung der jüdischen Gemeinde zu Tanger an, welche diese Angelegenheit zur Ivenntniss der ::'rinden Gesandten brachte, und diese gaben dem Sultan darvz Kunde. Sofort wurde das junge Mädeben seinen Verwandten zuruckgegeben und der Verbrecher wurde bestraft. Zugleich mtuielt der Befehl des Sultan eine Bestimmung, weiche für dir künftige Sicherheit der Juden von Damnar von höchster Wich:', ״k:1: ist, die nämlich, dass ein achtbarer Jude der Stadt stets :illen Urtlieilen, welche Juden betreten’ zugegen sein darf uni ■las Recht hat, das Unheil aufzuheben und an den Sultan zu appeilircn. Diese Bestimmung gibt thatsächlich dem mauri.se :.en Gerichtshof einen jüdischen Beisitzer.