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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 5 · p. Seite 194

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte jüdischer Ärzte in Österreich
Date
1864-01-01
Page
Seite 194 (sequence 1)
Language
German
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194' Änalekten, Zur Geschicite jüdischer Aerzte in Oesterreich. Von Gr. Wolf. Die Wiener Universität feiert im nächsten Jahre, 1865j das Tünfhundertjährige Jubiläum. Indem ich Vorübergehend bemerke, dass dieselbe im Jahre 1421 aus den Häusern der Juden, die vertrieben wurden, erbaut wurde, dass die Professoren derselben längere Zeit von dem Zoll, den die Juden in Steier und Mähren zahlen mussten, honorirt wurden, will ich zunächst die Frage erörtern, seit wann Juden an österreichischen Universitäten studiren und daselbst promo'viren. in dem Toieranzpatente von Kaiser Joseph XL, vorn 2. Januar 1782, :ist bekanntlich auch der Paragraph aufgenommen, der Besuch der Universitäten, der den Juden nie verboten war, sei ausdrücklich gestattet. Nun gab es gar Manches, was dein Jüden nicht verboten war, das er dennoch nicht benutzen und gebrauchen konnte. Man fand Mittel, um demselben die Wege unzugänglich zu machen, die man ihm nicht öffnen wollte. So geschah es, dass an der Universität in Wien bis zu Kaiser Joseph II. nicht ein einziger Israelit als Chirurg rigorö- ׳sirte oder promovirte. Hören 'wir darüber den Bericht von van Swieten, der bekanntlich von entscheidendem Einflüsse auf das Studienwesen unter der Kaiserin Maria Theresia war, über die jüdischen Chirurgen, welche vor der medicinischen Facultät zu Prag ihre Examina ablegten, vom 11. Mai 1771* *): *) Ein Hofdecret vdin 25. Jänner 1777 bestimmt für Prag 2 Mediciiiäe Döctores und 12 Chirurgen, ausserdem sollen bei den grösöe- *ren jüdischen Gemeinden 49 Chirurgen ׳ an gestellt werden. Eine Ver- Ordnung vom 4. Juni' 1777 bestimmt, jüdische Chirurgen können■ sieh dem christlichen Mittel (Zunft) beigesellen, sollen jddoch auf einem besonderen Blatte geschrieben werden. ■ In der Eidesformel mussten die’jüdischen Chirurgen schwören, dass sie 1. nach bestem Willen heilen, 2. JÄrm und Reich gleich behandeln, 3. die Spitäler besuchen, 4. Quacksalber den Behörden anzeigen Verden, und ebenso 5.' wenn eine Contagion unter den Juden ausbricht, 6. ‘ dass ‘sie 2keinen Christen behandeln werden (den jüdischen5 Do ctoren war dieses: gestattet), aus- 8er wenn sonst kein Arzt anwesend wäre, und - 7. die Medicamerite in christl. Apotheken holen lassen (woraus hervorgeht, dass -es auch Jü-

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