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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 5 · p. Seite 174

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 5
Article
Liepmann Cohen und seine Söhne, Kammeragenten zu Hannover
Date
1864-01-01
Page
Seite 174 (sequence 14)
Language
German
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IRI
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Liepmann׳ Cohen . und״ seine Söline, Ans diesen gellt auch hervory dass Liepmänns •Wittw'e*; .weiche■ sich später in Copenhagen auf hielt, wie die Frauen seiner Söhne, in Folge eines Erkenntnisses der hiesigen Justizkanzlei, aus der Concursmasse Alimentationsgelder erhielten, und zwar eine jede 2% Rtlr. wöchentlich und 60 Rtlr. jährlich zur Miethe. Als aber Isaacs Frau sich später zu ihrem Manne nach Altona begab, wollte ihr der Curator der Masse die erwähnte Subvention entziehen, worauf sie sich im Jahre 1731 mit einer Eingabe an die ■ Justizkanzlei wendete und daran erinnerte, dass beschlossen worden sei, ihr jene Gelder bis zur gänzlichen Ab- Wickelung der Sache zu entrichten; von ihrem Manne könnte sie ohnehin nichts haben, da er selbst arm wäre und ja bei seiner Ausweisung aus Hannover geschworen hätte, falls er jemals zu Vermögen käme, es den Creditoren abzutreten. Das Gericht entschied hierauf zu ihren Gunsten, Auch noch andere Ausgaben mussten aus der Concursmasse bestritten werden. Da sich nämlich Liepmann das Besitzrecht an der Synagoge, welche er 1704 hatte erbauen lassen, Vorbehalten hatte, so war dieses Recht nach seinem Tode auf seine Söhne übergegangen, und daher wurde auch die Synagoge als zur Concursmasse gehörig betrachtet, aus welcher deshalb die auf dem Gebäude ruhenden Abgaben, wie z. B. die jährlich 6 Rtlr. betragenden Stollgebühren entrichtet werden mussten. Im Jahre 1743 wurde alsdann die Synagoge meistbietend verkauft und von dem Kammeragenten Michel David, in Gemeinschaft mit dem freigebigen Salomo Getschlick, die sie käuflich erworben hatten, der Gemeinde geschenkt. Zu den Gläubigern, welche Ansprüche an die Masse erhoben, gehörte auch die Judenschaft in Het)ron, wegen Lettern geschrieben ist, einige Ungenauigkeiten, die ich hier beriehtigen will. Der Geheimsecretair hiess Bacmeister (nicht Badem eister); statt Klie ist Klaie, wie noch jetzt Gleidingen von den Landieuten genannt wird, statt Nedling Netlingen, statt Hemi Hemme, statt Brobeck v. Br ab eck, statt Lidmann Lüdemann, statt Ewers Everts, statt Scharbrügge Torbrügge, statt Kehr Ko ehr, statt Kahl Kohl und statt Frede Wreden zu lesen, und der von Jost nicht ermittelte Name des Anwalts (S. 69) ist Hantelmann.

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