Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Nachricht] / Frankel, Zacharias
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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MWWsdhrbhikA Fortsckreiten der Berliner jüd. Gemeinde - und ßeligiönssehulen auszusprechen. So gehörte Veit dem Allgemeinen und seinen Glaubensgenossen an: die Bande des allgemein Menschlichen und des speciellen Glaubensbekenntnisses waren in ihm in seiteuer Harmonie ineinander verschlungen. Auch Süd-Deutschland wurde schwer heimgesuclit: an dein Tage, an welchem in Berlin Dr. M. Sachs verschied, verschied in München Dr. Fis che 1 Arnh eim. Arnheim, 1m Jahre 1812 in Bayreuth geboren, widmete sich den juristischen Studien und wurde im Jahre 1848 zum Advoeaten in Naida,-später zum Advocaten in seiner Vaterstadt ernannt. Er genoss als Bechtsgelehrt er die Achtung aller Sachverständigen, und wurde durch das seinem Charakter und seinem Wissen gezollte Vertrauen im Wahlkreise Hof-Münchberg in den Landtagsperioden 1849, 1853, 1858, 1859 zum Landtagsahgeordneten gewählt. In der Kammer fanden seine Rechtskenntnisse und sein unabhängiger Sinn volle Anerkennung; er wurde in den Ausschuss für Justiz, und Beschwerden, am letzten Landtage in den wichtigen Ansschuss für Gesetzgebung gewählt. Auch er vergas8 nie seiner Brüder und stand nie an, ihr Recht zu vertreten. Ihm haben die Juden Baierns Vieles zu verdanken, er wendete seinen Einfluss beim Ministerium zu ihren Gunsten an, und er sah noch die grosse Scheidemauer, das Matrikengesetz, fallen. So sind in weniger Zeit treffliche Männer hingegangen, deren Andenken lange zum Segen verbleiben wird. Möge die jüngere Generation sich an ihnen begeistern! Frankel. Honatschronik. Berlin. Durch die Minister des Innern und der geistlichen u. 8» w. Angelegenheiten sind die Regierungen veranlasst worden, durch Bekanntmachungen und andere geeignet scheinende Mittel die jüdischen Einwohner auf die bürgerliche Gültigkeit der unter denselben zu sclüiessenden Ehen aufmerksam zu ma-