Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Neugestaltung des Rabbinerwesens und deren Einfluss auf die talm. Wissenschaft im Mittelalter
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 13)
- Language
- German
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iiri Mittelalter: 109 Durch die Eröffnung dieses Gesichtspunktes dürfte es sich ׳־ rechtfertigen, dass wir die Besprechung der angeblichen Erbe- /33 b׳ung des R. Israhel, sowie eine Beleuchtung des R. Meir ha- 16 wi, der Untersuchung über die Neugestaltung des Rabbiner- wesens vorangeschickt haben. Denn wie nach obiger Darstel-;;:3V lung die genannten beiden Männer sich gegenseitig in das rechte Licht setzen und für sie wenigstens so viel als festgestellt erachtet werden muss, dass weder der eine noch der andere eine 33'3 Art christlich-kirchlicher. Oberhoheit über die Rabbiner und Juden Deutschlands jemals rechtmässig besessen oder sich angemasst habe: so sind sie zusammen geeignet, als Beweis für die Behauptung zu gelten, dass niemals irgend einem Rabbi- . ן ner geistliche Autorität, sei es über andere Rabbiner oder über : die Juden im Allgemeinen, zuerkannt worden sei. Es ist daher mit Recht (Ben Chanamja 1862, 8. 19) bestritten werden, dass, wie Herr Dr. Grätz (Gesch. Bd. VII, 8. 183) und Jost (Gesell. t!:; d. Judenth. S. 58) behaupten, R. Meir aus Rothenburg der erste ״officielle Grossrabbiner des Reichs" gewesen sei. Aber ebensowenig können wir — mit Wiener — diese Würde R. Israhel zuerkennen. Wenn unter der Würde eines ״Oberrabiners des deutschen Reiches" für die Zeit des Mittelalters mehr verstau- 33׳ den werden soll, als das hohe Mass von Anerkennung, welches 31 die deutsche Judenheit auf den einen oder den anderen Rahbiner freiwillig übertragen, so ist diese Würde, wie sie der im Judenthuine üblichen Freiheit und Selbstherrlichkeit auf re- V ligiösem Gebiete widerstreitet, auch niemals von einem Rabbi- 3 ner eingenommen worden. Die Benennungen ראש הסלסה und ähnliche (worauf Herr Dr. Grätz a. a. O. seine Behauptung IV stützt), lassen durchaus noch nicht auf die Wirklichkeit solcher Würden schliessen; sie sind Ehrentitel, die man bedeutenden ■ 3 Männern freiwillig beilegte. In ähnlicher Weise spricht R. Isaak V ben Scheschet (a. a. 0.) von dem שלה üV, das R. Meir halewi ausübe; ebenso werden selbst die obengenannten R. Ansehel 33 und R. Israel Brünn als ראשי ישראל bezeichnet. Allerdings lag es wohl in den Verhältnissen jener Zeit, dass neben der Flachbeit und Unredlichkeit mancher Rabbiner die Bedeutendheit 3: und Sittlichkeit anderer desto heller bervorglänzte, und dass diese über jene, um jedem unwürdigen Streben kräftiger ent- .>^3' gegentreten zu können, eine Superiorität beanspruchten; aber■/'33333