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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 12 · p. Seite 466

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 12
Article
Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
Date
1863-01-01
Page
Seite 466 (sequence 13)
Language
German
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Geschichte der Juden in Speyer. 466 des Fürstbischofs scheint indess nicht überall nachgelebt worden zu sein, da dessen Nachfolger Damian Hugo in einem Erlasse vorn!,‘h Juni 17:20 bemerkte, dass er mit Missfallen vernehme, wie noch immer einige unter seinem Schutze befindliche ,Indem seinen befehlen ־zuwider eigene Güter haben und solche ,,fr!1etifi(‘iren,u während es sein Wille sei, dass die Juden ausser ihren Häusern durchaus keine liegenden Güter besitzen sollen; er befühl daher allen Aemtern, die »Juden anzulmlton, innerhalb dreier Monate ihre liegenden Güter mit Ausnahme ihrer Häuser unter Androhung der Beschlagnahme derselben und bei hO Rthlr. Strafe zu veräussern und <h־11׳auf zu sehen, dass sie keine mehr au sich bringen1,2). Bei eine!׳ anderen Gelegenheit wurde aber Fürstbischof llartard auch den »luden gerecht. Auf Grund eines bociiiVirstliclien Regierungsrcscripts wider den übermassigen Wucher hatte nämlich der Fiscal Weissenstein zu Speyer sich unterfangen, jenes Rescript eigenmächtig dahin auszudehnen, dass die »luden auch in liquiden Forderungen von ihren Schuldnern keine Zahlung erlangen konnten, und als die gesammte »ludensehaft, sowohl diesals auch jenseits des Rheins, hierüber Beschwerde erhob, erklärte der Fürstbischof, dass die von Seiten des Fiscals verfügte Inhibition ungerechtfertigt sei, da es einem Jeden, er sei Christ oder Jude, zustehen müsse, wenn er zu befugter Klage Ursache zu Indien vermeine, dieselbe hei den Aemtern oder einer anderen ordentlichen Instanz einzubringen, cassirtc jene angemasste Inhibition und erläuterte das früher in Betreff des Wuchers erlassene Rescript dahin, dass cs sieh nur auf solche Gläubiger beziehe, welche die Unterthanen mit unerlaubten hoben Zinsen übernehmen, keines- Weges aber auf diejenigen, welche sieh mit der Reiclisconstitution gemässeu Interessen begnügen143). 14ף Daselbst II, 07. 143) Daselbst I, 99. — Die fernere Gesell ich te der Juden zu Speyer 11. 8. vv. bis auf die neuere Zeit herab wird der kommende Jahrgang bringen.

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