Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Geschichte der Juden in der Schweiz
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 444 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2829290-2829303-2860120--08098-2860149- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4*14 Geschichte der Juden hidtnisse, in allen Beziehungen (len übrigen Cantonsbiirgern gleichgestellt. II. Was blieb nach alt’ dein dem Canton Aargau für seine Juden zu fhun noch übrig? Nichts, als die bürgerliche Gleichstellung durch den Grossen Rath zum Gesetz zu erheben. Mehrere Jahre vergingen, ohne dass den An־ forderungen des Bninlesbeschlusses Genüge geschah, weil sich den Behörden noch immer ein bedeutendes!linderniss in den Weg stellte, nämlich die Regelung der Communal- und Gemeinde-Verhältnisse von Eindingen und Lengnau selbst. Erst im Jahre 1!S(50 brachte die Regierung sowohl, wie auch eine eigens gewühlte Commission Vorschlüge. Consequentcr י Weise wollte die Regierung in ihrem Vorschläge den Juden Gemeinde- und Cantonsbürgerrechte verleihen, ihnen Stimm- und Wahlrechte vindiciren und die Gemeinden Einlingen und Lengnau zu besonderen Ortsgemeinden mit eigenem Gemeindebezirk erheben; die Commission hingegen theilte die jüdischen Gemeinden den betreffenden christlichen zu, so dass die Aufsicht über Polizei- und Ferligungswesen gemeinscliaftlieh geführt wurde. Sowohl gegen den einen als gegen den anderen Vorschlag wurde von den Vertretern der christlichen Gemeinden Einwendungen gemacht, durch welche die Regierung auf ein drittes Project kam, nämlieh die gänzliche Trennung der jüdischen von den Christliehen Gemeinden, und durch Theilung des Bannes den Juden ein eigenes Territorium anzuweisen, Es fanden sich auch bald zwei Abgeordnete der Regierungin den beiden Gemeinden ein; das Projcct wurde bis in seine Einzclnlieiteu auseinandergesetzt, die Gemeinden wurden aufgefordert, ihre Ansichten über dasselbe vernehmen zu lassen. Zehn. Tage später, am 28. October 18(31, kam nach Endungen ein Abgeordneter der Regierung mit dem Aufträge, behufs des neuen Projectes eine Vermessung des GemeLndebannes vorzunehmen. . Diese unschuldige Vermessung war das Signal zuin Aufstande. Nachts waren au vielen Orten Versammlnn-