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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 11 · p. Seite 417

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 11
Article
Geschichte der Juden in der Schweiz
Date
1863-01-01
Page
Seite 417 (sequence 13)
Language
German
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Geschichte der Juden in Speyer. 417 Einlingen und Lengnaa damals füglich genannt worden konnten, häuslich niederzulassen; selbst'in den Ileimatge* meiuden von den Christen Wohnhäuser zu kaufen, war ihnen ohne besondere Bewilligung untersagt; auch bedurfte ihre Verehelichung der regierungsrathlichen Erlaubniss. («Schluss folgt.) Gescliiohte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer. Zugleich als ein Beitrag zur Geschichte der Jaden in der Pfalz dargestellt von 1)1\ M. \V jener. (Fortsclzung, vgl. Angnsthef!.") Als Regent der pfälzischen Lande grd) derselbe Ruprecht spater am 24. August 1354 der Stadt Neuenburg vorm Walde, nördlich von Regcnsburg, ein Privilegium, worin er bestimmte, dass die. jetzt oder später in der Stadt wohnenden Juden nur gleiche Abgaben mit den Bürgern und keine besonderen geben sollten: ,,Was auch Juden in der Stadt jetzt ist oder noch darein kommt, die sollen mit den Burgern dienen und besonderlieb nicht,“ ein Passus, der in der Bestätigungsurkunde dieses Privilegs vom Jahre 1439 von Seiten des Iler/.ogs Johann fehlt02). Im Jahre 11455 ertheilte der genannte Pfalz graf allen Juden, von welchen Ländern oder (?!egenden dieselben sein mochten, wenn sie sich in seinem baieriselien Gebiete aufhalten wollten, Schutz, Schirm und Handelsfreiheit gleich anderen Bürgern, nur diirften sic auf kein blutiges oder nasses Gewand, auf kein Messgewand und auf nichts, was zur Messe gehört, Geld leihen9®), und am 10. Mai 1557 erhielten Beudiet, Sohn Davids von Sunnesheim und dessen Sohn David nebst deren Frauen, Kindern und Gesinde, das in ihrem Brode war, einen sehr günstigen Schutzbrief von ihm. Es sollte ihnen gegen eine jährliche Abgäbe von 10 Florenzer Gulden gestattet sein, in allen Städten, die Ruprecht jetzt inne hat oder noch später gewinnen werde, wo es ihnen am besten dünke, zu wohnen; weder er noch ein Anderer will sie ausser der gedachten Abgabe mit irgend einer 92) Söl'ti in den Verhandlungen des histor. Vereins von Ober״ Pfalz und liegensburg־, neue Folge B. 11 (1860), S. 145. n) Siehe meine Regesten S. 212, Nr. 227a.

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