Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Karäer in Galizien betreffend
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 330 (sequence 2)
- Language
- German
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3:50 Die Karner in Gali/.ien betreffend. mitlheilen, indem wir zugleich das Bedauern aussprecherTy dass Herr Gühlerfc für seine Arbeit nicht auch die Uni ersuclumgen zu Halbe gezogen hat, welche über die Kartier in jüngster Zeit von jüdischen Gelehrten an gestellt, werden sind, und sich in Rücksicht auf die ältere Geschichte derselben lediglich auf die Nachrichten stützt, die dci Graf Stolberg in seiner Geschichte der Religion (Wiet 1818) über sie gibt. Nach der Meinung Dombrowski's in seinen! Bache: Die Karaimen in der Krim (Sinipheropol 1848, russisch), sollen die Karaiten noch vor dem sechsten Jahrhundert aus Assyrien in die Krim eiugewandort, von da im dreizehnten Jahrhundert zur Zeit des lithauischen Herzogs Witold, welcher von seinen Feklzügen 324 Familien aus der Krim zur Colonisirung mitnahm, nach Lithauen, und unter dem Herzoge Daniel nach Rothreussen, dem jetzigen Galizien, gekommen sein, wo sie sich in llalicz und später*) in Kukizow ansässig machteil. Ihr Heligi011sVorsteher, Weiser oder Ohaeham genannt, vollzieht bei ihnen die Elleschliessung und Beschneidung, schlichtet alle Familien- und Rechtsstreitigkeilenד wofür zu Zeiten der polnischen Könige das rnagdeburgische Recht massgebend war. Sie führen in allen Ländern, wo sie Wohnsitze gefunden, ein friedlich eingezogenes und sittliches Leben, allen politischen Wirren fremd. Ueberall und zu jeder Zeit haben sie sich durch Treue und Redlichkeit, und besonders durch leichte An- Schmiegung an die Landessitten und Gebräuche die milde Fürsorge der Regierung und die Liebe der Eingeborenen erworben. So haben sie es verstanden, auf der Halbinsel Krim, mitten unter Tataren lebend, bei allen politischen Wirren und bei dem häufigen Regentcmvechsel der tatarischen Chane, ein friedliches Leben zu führen und ihre strenge Rechtlichkeit zu bewahren, so dass Karaiten sogar zu dem Amte eines Directors der chanischcn Münz- *) Unter der Regierung des Königs Johann III, (Sobieski), web eher ihnen die Ansiedelung auf .-einen Erbgütern im Zolkiewer Kreise gestattete, und mittelst eines Privilegiums vom Jahre 1092 zehn Steuer״ frei® Jahre und Gleichstellung mit den übrigen christlichen Landesbewohnern gewährte.