Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 265 (sequence 11)
- Language
- German
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in Speyer. 265 gerte Speyer lind verbrannte die dem im Einverständnisse mit den Mördern gewesenen Bischöfe und den Bürgern angehÖrigen Dörfer und vernichtete ihre Waldungen, Weinberge und Felder, und würde, wenn er nicht erfahren hätte, dass sein Bruder sieh bereits auf der Heimkehr aus Apulien befinde, nicht abgezogen sein, ohne vorher die Mauern der Stadt zerstört zu haben. Nach der Rückkehr Heinrichs wurden die Mörder ergriffen und mussten dieselben dem Kaiser eine bedeutende Summe und den Juden gegen 500 Mark zahlen und ihnen ihre Häuser und Synagoge wieder herstellen. Viele Juden hatten, sich indess damals in Speyer, um ihren Feinden nicht in die llsindc zu fallen, selbst entleiht40). Auf die inneren Verhältnisse der Rheingemeinden übten die Verordnungen einen bedeutenden Einfluss, welche in Mainz im Jahre 1220 thcils bestätigt, tlicils neu erlassen wurden, und deren Uebertretung, wie am Ende der Responsen des R. Meir aus Rothenburg (ed. Prag 112c) mitgetlicilt wird, mit dem Banne geahndet werden sollte, Bestätigung fanden nämlich, unter Hin- Weisung auf die als bekannt vorausgesetzten sehr zahlreichen Verordnungen des Rabbcmi Gerschom, die schon mehrere Jahre zuvor in Mainz erlassenen Bestimmungen, von denen wir aber leider eben so wenig Kenntniss erhalten, ־wie von den neu getrodenen Anordnungen, Aus dem Umstande jedoch, dass jene Verordnungen auch von mehreren Rabbinern aus Speyer, wie von Jacob ben Ascher halevi und Simcha ben Samuel mit unterzeichnet waren, geht hervor, dass auch die speyer sehe Gemeinde mit denselben einverstanden war. Die Abgaben, welche die Juden zu entrichten hatten und die unter Bischof Rüdiger, wie wir gesehen haben, sehr massig waren, in dem vom Kaiser Heinrich IV. empfangenen Privilegium aber gar nicht erwähnt wurden, müssen doch in! Laufe der Zeit viel bedeutender geworden sein. Von der auf den Judenhäusern haftenden Gülte ist bereits oben die Rede gevvcsen, und aus einer uns erhaltenen Urkunde vom 15. März 2255*°) erfahren wir noch, dass König Wilhelm von den Juden zu Speyer mindestens, zehn Mark jährlicher Einkünfte bezog, da derselbe 40) Ephraim aus Bonn a. a. 0. S. 13 f. 40) Siehe meine Regesten S, 8, Nr. 46.