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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 5 · p. Seite 177

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 5
Article
Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
Date
1863-01-01
Page
Seite 177 (sequence 17)
Language
German
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Analektcn. 177 des Herrn 1084 in der siebenten Indiction32) und in dem zwölften Jahre, seitdem der vorgenannte Bischof dieser Stadt vorzustehen angefangen hat, dessen Unterschrift diese ist . . . (Fortsetzung folgt.) Analektcn, Zur Judenfrage im Aargau. Von I)r. jM. 3vaywex*lin״. Die Judenfrage iin Aargau beschäftigt seit beinahe ein und einem halben Jahre nicht nur alle Schichten der eidgenössischen Bevölkerung, sondern hat bereits die Aufmerksamkeit des g&11zen gebildeten Euröpa’s erregt, und Artikel in französischen, englischen, ja seihst in russischen Zeitungsblattern beweisen, wie gespannt man allerwärts auf den Ausgang dieser tragischen Angelegenheit ist. Es wird hier ein cigenthümlichcs Stück Geschichte gespielt, wie wir das nächstens in ausführlicher Weise dartiiun werden. Eine endgültige Entscheidung ist noch immer nicht gefasst. Die Frage tritt jetzt in ein Stadium, welches Bcsorgniss für die Ruhe nicht allein des Cantons, sondern der ganzen Eidgenossenschaft einllösst. Der thatsächliche, actemnässigc Hergang ist folgender: Die Regierung und der Grosse Rath des Cantons crlicsscn am 15. Mai v. J. ein ״Gesetz über Organisation der israelitischen Gemeinden des Cantons,“ das die Juden als Cantonsbürgcr anerkannte und mehrere bisher bestehende Beschränkungen aufhob. Geher dieses Gesetz wurde auf Antrieb der Ultramontauen ein so grosser Lärm geschlagen, dass der liberale Grosse Rath, den man als den Freund und Gönner der Judensache hetrachtete, abberufen, das Gesetz selbst durch Volksabstimmung einer totalen Abänderung unterworfen wurde. aa) Den Zusatz mediante fere Januaris habe ich unübersetzt gelassen, da er auch nach der von Diimge versuchten Deutung wenig verständlich ist, Frankel, Monatsschrift XXL iS. 14

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