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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 5 · p. Seite 174

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 5
Article
Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
Date
1863-01-01
Page
Seite 174 (sequence 14)
Language
German
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174 Geschichte der Juden Bedrückung zu schützen. Bei diesem Bestreben kam ihm die Erweiterung, welche er mit der Stadt vorgenommen hatte, besonders gut zu statten. Er hatte nämlich das vor der Stadt gelegene Dorf Altspcyer mit zur Stadt gezogen und auf diese Weise ein Mittel gefunden, sowohl das neue Stadtviertel zu heben, als auch die Juden vor Belästigungen zu schützen, indem er viele jüdische Flüchtlinge in die neue Vorstadt aufuahm und diesen im Vereine mit den bereits in der Stadt wohnenden Juden darin ein besolideres Viertel zur Wohnstätte cinrämnte, welches er zum besonderen Schutze der Juden mit einer hohen Mauer umgeben Hess. Der Platz für diese neue Judeuansiedelung bestand in einem Hügel und einem kleinen Thale, 'welche dein Bischof tlieils durch Tausch, theils durch ein Geschenk seiner Verwandten zugelällen waren. Hiermit nicht zufrieden, ertlicilte er den Juden noch besondere Rechte, so günstig, wie sie ihnen nur immer in irgend einer deutschen Stadt bewilligt worden waren, und stellte ihnen über dieselben am 13. September 1084 eine Urkünde26) ans, die sowohl wegen ihres bedeutsamen Inhaltes, als auch wegen ihres hohen Alters hier vollstündig mitgetheilt zu werden verdient. Sie lautet: Im Hamen der heil, und ungeteilten Dreieinigkeit. Ich Rüdiger, auch Hutzmann genannt, Bischof von Speyer. Als ich die Vorstadt Altspeyer mit zur Stadt zog27), meinte *6) Dieselbe findet sich lateinisch in Würdtw ein nov. subs. dipl. 1125 ל f, Dü tilge reg, Badensia 113י Re in Lin g Urkundenbuch zur Geschichte der Bischöfe von Speyer I, 57 und lateinisch und deutsch von Jaffe im Orient 1842, 367, und daraus in!Fürst’s Urkunden der Juden 8. 8; doch weicht unsere Uebersetzimg, wie eine aufmerksame Vergleichung ergibt, an mehreren Steilen von der Jaffe’s aus Gründen ab. Vgl. auch Kr&ut’s Grundriss (4te Ausgabe) 8. 169. ar) So ist die Stelle cum . ex Spirensi villa urbem facerem zu erklären, nicht aber mit Jalle und einigen speyer’schen Chronisten zu übersetzen: Als ich den Weiler Speyer in eine Stadt verwandelte. Dies rügt bereits 8. Cassel in dem Artikel Juden (in der Encyclopadie von Ersch und Gräber) S. 99 not. 97 j dennoch wiederholt B ärmann im Jahre 1857 in Wertheimer’s Jahrbuch, Jahrg. IV, 76, die unrichtige Auffassung dieses Passus. Vgl. auch Remling, Gesell, der Bisch, v. 6p, 8. 311, Anna. 590, Auch Arnold (Verfassungsgescliichte

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