Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Über die Meziza bei der Beschneidung
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 154 (sequence 2)
- Language
- German
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154 Analektcn. binden sich aber mit ihr noch an (Irre Gefahren durch die unmittelbare Berührung des Speichels des Besehneiders mit der Wunde, besonders hoi gcschwüriger Absonderung durch eariöse Zähne, cigcnthümliehcr Ranzigkeit hei Krankheiten des Magens, der Speicheldrüsen im Munde, spocifischcr Verderbniss durch besondere Gewohnheiten (Tabakrnucben), Speisen u. dgl. m." Ich führte nun aus, dass diesen medicinischen Krklärungeil, die sich auch von anderen Seiten wiederholten, Folge gegeben werden müsse, und der Rabbiner ernstlich darauf zu achten habe, dass der Beschneider die Meziza nicht vornehme. Denn diese Operation gibt sieh im Talmud (Schabbat 1:>B) als eine aus Sanitätsrücksichten hervorgerufene, keineswegs aller als eine rituelle aus. Krkeimt nun die fortgeschrittene Medicin, dass hier das Gegentheil von dem ursprünglich Beabsichtigten bewirkt werde, so ist auf sie nach dem hohen Gewichte, das auf Krhaitung und Rettung des Lehens (״ (פקוח נפשach tnlmudiseheu Grundsätzen gelegt wird, unbedingt, zu hören. Unbezweifelt ist aber auch, dass der Talmud in medieiiiischer Ilinsieht sich nicht als nonnirend ausgebon will; schreibt er die Meziza als unerlässlich vor, so folgt er durch die Hinzufügung, weil ihre Unterlassung׳■Gefahr bringt (י(סבנא חלא der zu seiner Zeit und noch später üblichen Heilmethode der Wunde, die aber gegenwärtig als ihr Gegentheil, als schädlich anerkannt wird. ln neuester Zeit bat über diese Frage sich wieder ein lieissei* Kampf erhoben (vgl. ״Neuzeit“ vor. Jnlirg.), mul man kann es nur tief bedauern, dass selbst auf Bildung Anspruch machende Bah hin er in einer solchen wichtigen Angelegenheit der ciufaeben logischen Wahrheit das Ohr versehliessen und es vor/iohen, durch nichtssagende Spitzfindigkeiten eine noch jetzt bindendc Verpflichtung zur Meziza .nachzuweisen. Einen erhebenden Gegensatz hierzu bildet das im Jahre 181)0 abgegebene Gutachten eines Rabbiners, dessen Frömmigkeit auch in den Augen des Orthodoxesten über allen Zweifel erhaben ist, des sei. B. Moses Sophcr zu Pressburg. Herr L. llorwitz, Rabbiner zu Wien, batte, gedrängt durch mehrere in Wien durch das Blutaussaugen herbeigeführte Todesfälle, sich an den Rabbiner M. Sophcr gewendet und ihm dargelegt, dass nach seinem Dafürhalten das Aussaugen mit dem Munde in dem talmudischen Aus-