Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1862)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Eine neue Erklärung des dritten der zehn Gebote
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 272 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829276-2829284-2858713--06937-2858790- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
272 Analekten. der zehn Gebote dar, und zwar: erste Gruppe: die letzten fünf (zusammengefassfc als Pflichten gegen die Menschen); zweite Gruppe: das 5. und 4. als Pflichten gegen sich (denn hei dem 4.,Gebote: der Sabbatfeier steht Lm Gebote selbst die Euhe zugleich als Motiv der Erhaltung angegeben, wie noch deutlicher an einer anderen Stelle 2. Mos. 23, 12-, — und im 5. Gebote steht die Belohnung des Beobachtenden — seine Leben8Verlängerung — deutlich genug heraus); und dritte Gruppe: 3. 2. 1: Pflichten unmittelbar gegen Gott. Jede dieser Gruppen ist durch אני ה' אלרזיבם für sich hingestellt. Glogau, Mai 1862. Br. J. Klein, Gemeinderabbiner. Analekten. Die Redaction der Mischna schriftlich. . Ob die Mischna von ihrem RedacteurR. JehudaI־Ianasi(2. Jahrh.) schriftlich abgefasst oder erst in dem nachtalmudischen Zeitalter die schriftliche Abfassung erfolgt sei, hierüber herrschte schon in früherer Zeit Meinungsverschiedenheit; Rasclii erklärt sich an vielen Stellen für die mündliche, Maimonides, Einleitung zur Mischna, für die schriftliche Redaction. In neuerer Zeit erklärten manche Gelehrte (Rapoport, Luzzatto 11. A.) durch von ihnen angeführte Beweise Raschi’s Meinung als die allein haltbare. Der Begriff ״Redaction“ weiset jedoch unstreitig auf schriftliche Abfassung: mündlich einen Text hersteilen und ihn nach Traktaten, Capiteln, Paragraphen redigiren, gehört fast in das Gebiet der Unmöglichkeit, wie nicht minder in das der Nutzldsigkeit. Mochte nämlich auch der Redacteur durch eine wunderbare Begabtheit das Material so bewältigen, dass eres in seinem Geiste nach Text und den verschiedenen Ab- und Untereinthei- Jungen fixirte, wie soll nun aber dieses ,,mündliche“ Werk weiter getragen und Anderen zum Nutzen und Frommen werden? War der Zweck des Redacteurs, das sich vorfindende Material zu ordnen und hierdurch das Studium und die Auffindung der Gesetzesnormen zu erleichtern, so musste er sich bei nur einigern Nachdenken sagen, durch mündliche Abfassung bleibe die-