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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 6 · p. Seite 210

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 6
Article
Nachtrag zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1862-01-01
Page
Seite 210 (sequence 2)
Language
German
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210 Nachtrag zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde nutzen versteht. ■VonKeinem für gemeinnützige Zwecke sich bildenden Comite sind Israeliten in Königsberg ausgeschlossen. Sie sind Stadträthe und Stadtverordnete, sie sind im Directoriüm der Kaufmannschaft und stehen mit an der Spitze der wohlthätigen städtischen Anstalten. Es wird nicht uninteressant sein, einige Beispiele dieser gegenseitigen Achtung und Gerechtigkeit unter den Ereignissen der bewegungsreichen Jahre 1847—49 anzuführen und ihnen ihren wohlverdienten Platz in der Geschichte anzuweisen. Als im Jahre 1847 der vereinigte Landtag berufen wurde, kamen bekanntlich auch die israelitischen Verhältnisse zur Sprache. Es traf sich, dass in der Sache eben ein Königsberger zum Berichterstatter erwählt wurde, nämlich der damalige Bürgermeister, jetzige Oberbürgermeister, Geheimrath Sperling. Seine Energie, Sachkenntniss und Beredtsamkeit hat damals nicht wenig zu dem grossen Fortschritte beigetragen, dessen die gerechte Sache sich erfreute. Der Vorschlag einer durchgreifenden Reform der Judengesetze ging bekanntlich vom Ministerium aus. Ein königliches Rescript bildete die Basis der Vorschläge. Das Ministerium fügte noch Erläuterungen hinzu, sowie die Resultate früherer wiederholter Anfragen bei den verschiedenen Landesständen. Die Anträge letzterer in den Jahren 1824—1828 und dann im Jahre 1845, also in einer Distanz von nur 20 Jahren, bezeichnen jedenfalls einen sehr wichtigen Fortschritt, sei es der Israeliten selbst oder des aufgeklärtem Urtheils über sie, und dürften hier nicht am ungeeigneten Orte in Erinnerung gebracht werden. Wir geben die ersteren nach dem Resume in der ministeriellen Denkschrift, die andere nach ihrem Wortlaute: Der preussische Landtag schlug in den Jahren 1824 bis 1828 neben dem Anträge auf scharfe Prüfung der Staatsangehörigkeit der vorhandenen Juden und Fortschaffung der Fremden vor, das Edict vom 11. März 1812, dessen Zweck: die Juden zu anderen Gewerben, als dem Handel hinzuleiten,

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