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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 4 · p. Seite 156

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 4
Article
[Rezension] / -n.
Date
1862-01-01
Page
Seite 156 (sequence 2)
Language
German
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156 Recensioneii und Anzeigen.! testen Geschichtsforscher bereits erzielt ist. Anders ist es mit der Specialgeschichte eines Volkes wie die des jüdischen, iii welcher über die Zeit einzelner epochemachender Facten gewisse Differenzen herrschen. Hier heisst es, bei jedem Differenzpunkt sich für die eine oder die andere Annahme durch gewichtige Gründe zu bestimmen und nach diesen Bestimmungen die chronologische Uebersicht zu gestalten. Ein Hin- und Herschwanken ohne bestimmten Grund führt auch hier zur Ver- Schiebung der eigentlichen Gestalt des hervorzubringenden Eindrucks. Nach dieser kurzen Einleitung nehmen wir die oben angezeigte Zeittafel vor, um zii sehen,, ob sich der Herr Verfas8er bei Abfassung derselben die eben besprochenen Punkte klar vorgestellt hat. Wir finden im Vorworte pag. III. folgende Stelle: ״Zur Rechtfertigung meiner Chronographie etwas zu bemerken, erachte ich für überflüssig, weil selbst berühmte Chronologen in Betreff der Bestimmung der Dauer der Welt, sowie auch hinsichtlich einer gewissen Epoche wesentlich verschiedener Meinung sind." Diesen Grund kann inan nicht für stichhaltig ansehen. Nicht weil verschiedene Meinungen über eine Sache herrschen, darf man diese Verschiedenheit ohne Grundangabe noch um eins vergrössern, sondern weil man triftige Ursachen für die Fassung eines Gedankens hat, stellt man einen solchen, auf und sieht ihm durch jene Gründe eine feste Basis zu verschaffen. Es wäre daher gerade sehr erwünscht, wenn der Herr Verfasser seinen Standpunkt in chronologischer Beziehung bei gewissen Facten der jüdischen Geschichte in dem Vorworte gekennzeichnet hätte. Besonders ist dies zu verlangen 1) für das Jahr des Auszuges aus Egypten, wobei die jüdischen Chronologen in. zwei Lager getheilt.sind. Das eine setzt diesen Auszug um das Jahr 2448 nach der Weitschöpfung, das andere um 2478.. 2) Für die Dauer des ersten Tempels, über welche wiederum zwei Meinungen herrschen, die eine setzt sie 410 Jahre, die andere 430 Jahre an; endlich die Zeitdauer vom Bäu des zweiten Tempels bis zum Anfänge der Regierung Alexander des Grossen (תהלת מלכות ילנים)? welchen Zeitraum die einen auf 34 Jahre, die anderen weit länger ansetzen. . Nun sagt zwar der Verfasser pag. IV, dass er mit Calvisius den Anfang der üblieben Zeitrechnung um das Jahr 3949 setzt Doch habe er

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