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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1862-01-01 · Heft 3 · p. Seite 84

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1862)
Issue
Heft 3
Article
Dr. Bernhard Beer
Date
1862-01-01
Page
Seite 84 (sequence 4)
Language
German
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84 ■ י - י Dr. Bernhard. Beer; er fort, ״die. Gegner einer bürgerlichen Verbesserung der Juden geben als Hauptargument an, dass, so lange diese dem Talmud anhängen und dessen Dogmen und Gebräuche beobachten, sie dem Staate nicht gehörige Garantie für Einräumung bürgerlicher Rechte gewähren. Eine unbefange ne Darstellung des eigentlichen Wesens des Talmudismus dürfte das Unzulängliche dieses Einwurfes genügencl darthun. Durch unkundige und fanatische Schriftsteiler älterer und neuerer Zeit irregeleitet ist man gewohnt, sich die Lehrsätze des Talmuds als Auswüchse des krassesten Idiotismus und abscheulichsten Hasses ge7 gen andere Religionsparteien rorzustellen, und wähnt daher, jede unrechtliche Aeusserung oder Handlung irgend eines Juden müsse ihren Grund im Judenthume haben. Aber diese Ansicht ist durchaus unrichtig. Denn die im Talmud und den gleichzeitigen Schriften (Midraschim) enthaltenen Sprüche, Andeutungen, Erzählungen und exegetischen Versuche einzelner Rabbiner aus dem Zeiträume vom 2. bis zum 6. Jahrhundert n. Chr. (welche grösstentheils in Persien und Palästina lebten und ihren Aussprüeben jenen räthselhaft-allegorischen Nimbus zu geben wüssten, den wir auch bei anderen orientalischen Schriftsteilem wiederfinden), jene im damaligen Zeitgeschmäcke vorgetragenen — mitunter sehr heterogenen Aeusserungen darf man keineswegs sämmtlich als Norm des Talmud'ismus betrachten, woraus die heutigen Israeliten das Verhalten ihres religiösen Lebens schöpfen. Nur diejenigen talmudischen Lehrsätze, welche von den Synoden und Schulen früherer Zeit während der sogenannten Geonim bis nach Maimonides (vom 7. bis 12. Jahrh.) als Ergehniss richtiger Folgerungen aus der heil. Schrift, als unverfälschte Ueberlieferung und Erklärung allgemein ein geführte!׳ zweckmässiger Gebräuche anerkannt wurden, haben praktischen Einfluss, wogegen der übrige Inhalt des Talmuds, blos insofern er den angenommenen Sätzen desselben nicht widerspricht, Autorität geniesst. — Jene sanctionirten Lehrsätze des Talmuds aber bezwecken ganz und gar nicht die in den alttestamen fliehenUrkunden• enthaltenen Vorschriften der Moral und allgemeinen Men-

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