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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 12 · p. Seite 462

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 12
Article
Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens
Date
1861-01-01
Page
Seite 462 (sequence 10)
Language
German
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462 Zur Geschichte der Juden in Worms. Demnach Ihr Euch dann im vorangeregtem Schreiben vndt bericht, vff aine donation beruffet, vermöge deren weilandt vn- 8er geliebter Herr Anherr vndt Vetter Kaiser Carl der viertle Christmildist zu gedenken, der Stadt vndt den Burgern zu Wormbs, die Juden vndt Judischait daselbsten mit leib vndt guett auch allen nützungen vndt Hechten, noch im Jahr 1348 lediglich geschenkt vndt übergeben haben solle, von welcher donation wir als ietztregierender Komischer Kaiser aigentlich nothwendige Wissenschafft haben wollen. Iiierumben ermahnen vndt beuelilen wir Euch hiermit gnediglich, dass Ihr vnns sowohl ietzt angeregte donation als auch berüerte Neue im Wercke stehende vndt hinz wischen nunmehr ohne Zweifel vollendete Ordnung in beglaubter formb innerhalb 4 wochen nach insinuirung di es 8 anzurechnen, gewiss vndt vnfehlbarlich vberschicket vnns vndt ainem vndt andern den notturfft nach auf befindung aigentlich zu resoluiren haben, dess thun wir vnns vnzweiflich zu Euch versehen. Ihr erstattet auch daran vnsern gnedigsten Endlichen willen vndt meinung. Geben zu Lyntz 22. Julij 1614. Beilage ZSL'V. Kais, beuelch an die Statt Wormbs wegen ab Stellung aller attentaten wider die Jüdisch eit daselbst. Linz 26. Julij 1614. Matthias. Ersame liebe getruwe. Vber dasjenige was wir Euch, den in Vnnser vndt des heil. Reichs Statt Wormbs wonbaffte gemainen Judischait halber am dato den 22. dieses zu entweichenden Monats Julij aufferlegt, Ist an vnns erst vor wenig tagen in vnterthster gehorsamb glaubwirdig gelanget worden, das der von Euch angezogenen Verordnung zuwider/erstgemelter Judischeit diese hohe bescliwerung begegnett, das die Pfortten von Morgens frühe biss zu Acht Vhren versperret gehalten vndt nachmittag zu vier Vhr wiederumben zugeschlossen 801ches noch bis dato continuirt vndt sie die Judischeit also dadurch ansuch, vndt nachsehung Ihrer Armuth vndt Nahrung merklich verhindert werden, in dem dürfte sich kainen ans8 Ihnen den Juden vor oder auch ausserhalb der Stadt ohne sonder gefahr sehen lassen, Ja man bette seiter insinuirung obangeregter vnsers Jüngsten beuelchschreibens, verpotten, das keinem Juden auff dem offenen täglichen Markt vor Neun Vhr Vormittag

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