Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 458 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
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458 Zur Geschichte der Juden in Worms gegebene Decreten ernstlich vndt bej nahmhafften Pönen beuehlen, das Ihr solche Newerungen, so Ihr gegen gemainer Judischait nun etliche Jahre anhero wider Ihre habenden freyheiten vndt Altt herbringen (deren Euch auch ain vnt er schiedlich verzaichnus vnlangst vb er schiebt worden) mit vnfügen vorgenamben, widerumb genzlich abstellen vndt füro beutelte Judischaitt damit weiters nicht beschwere sollett. Nun ist vnns gleichwoll neulich er weil!, ain bericht darüber Zusampt auch Eurer alhie anwesenden Abgesandte Entschuld!- gung, warum!) solcher bericht nicht ehe geschehen vndt vnnsern kays. beuelchen vndt decreten nit gelebett worden, fürbracht, Darinen Eures tails allerliandt Einwendungen, besonders aber die litispendenten an vnnsere kay. Cammergericht angezogen vndt darauff gebeten werden, Sie die Juden sampt andern diesen Sachen verwandten vndt Interessenten Ihres such6ns nit zu heren vndt solche attentaten Clage erörterung der hauptsach an bemelten vnsern Cammergericht verbleiben zu lassen. Dieweill wir aber das selbige alles, so ietzo angeregtermassen durch Euch baides zu entschuldigung des Vorzugs als auch Eures vngehorsambs fürgewendett vndt durch etliche beygelegte Schrifften zu bescheinen vnterstanden, nit der erheblichkait finden, das wir von vnser zuuor erthailten Kays.׳ Mandaten vndt beuelchen abzustehen vrsach Vnd dan die angezogenen litispenden ten diese ■geclagte Newerungen vndt attentaten als so zum tail vor angefangenen derselben Rechtfertigung zum tail aber hernacher vndt dass Ihr deren von tag zu tag ie!enger ie mehr eingeführet vndt vnterstanden principaliter nicht berüren darüber auch in specie an vnns er em Cammergericht nicht geclagett. Hierauff so können wir solchem Euren Begehren nit statt geben, noch angeregtem Euren in dieser Sachen so beharlichen vngehorsamb vngeandet haimbgehen zu lassen. Darumb Euch nochmals vndt zu allem Vberfluss mit Ernst beuehlendt, dass Ihr nunmehr vndt ohne alles weiter verziehen vndt Einrede vorigen vnnsern Mandaten vndt geheissen allerdings ein völlig genügen thutt vndt die geclagten Newerungen vndt unleidliche bescheinnungen so Ihr ain Zeitlang hero, so wohl gegen denen bei Euch wohnenden als auch andren dahin kommenden Juden fürgenommen genzlich wiederumb ab schadet vndt Sie gemaine Judischait bej gemainen Rechten vnnser vndt