Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 456 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
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456 Zur Geschichte der Juden in Worms!Beilage H. 'Kais.'Decret dein■■׳■Rath zu Wormbs zugestellt, die Juden bis zur erörterung der hauptsacli ruhig bleiben zu lassen. Den 11. Juli} 1570. Von der röm. k. M. vnnserem Allergenedigsten Herrn ainen Erbaren Rath der heyligen Reichs Stadt Wormbs hiemeben verwahrte beschwerungs Articul der gemainen Judischait daselbst zuzustellen. Mit diesem Ihrer k. M. wegen ernsten hetielch wess geclagter!nassen bej schwebender Ihren beiderseits Rechtfertigung innouirt vndt atteritirt worden, widerumb vnuerlengst abzustellen, vndt sie Clagende Juden bej Ihrer k. M. in Dero Verfahren am h. Reich Römischen Kaisern vndt Königen mitgethailten Priuileg'ien vndt freyhaiten vndt sonderlich Ihrer k. M. nunmehr zum offtermalen gegebenen Decreten beuelch vndt Ver- Ordnungen fürder mehr vndt biss zu rechtlicher Erörterung der hauptsache ruhig pleiben, Sie Dero gebrauch vndt gemessen lassen vndt darwider keineswegs belaidigen oder betrengen. Darnebens da bemelte von Wormbs der angezogenen Articul halber, aines oder mehr Ihnen gegenbericht zu thun Demselben sie förderlich zu Ihrer k. M. Reichs hoff Caazley übergebenen Actenn. Speyer 11. Julij im siebenzigsten Vdt Baptist Weber A. Ersehenderger. ]Beilage Imp. Maximiliani ernstliches verweis vndt bedrohungsschreiben an die Statt Wormbs wegen vnderlassener parition gegen den Juden daselbst keine newerung furzuneinen. Den 16. Aug. 1570. Maximilian! Dass Irrungen vndt Missverständte sich zwisehen den Ehrwürdigen Dietrichen Bischöfen zu Wormbs vnnserem fürsten vndt lieben Andechtigen vndt neben S. A. der gemainen Judischait zu Wormbs in ainem so dan Euch selhsten andres theils zur Zeit hero erhalten vndt nochmals Rechtschweblieh seyn, des dürfft Ihr kaines erindern. Ob nun wol bemelte Judischheit offtemals sich hej vnns heclagen, Das vngeachtett solcher litispendenten allerhandt heschwerliche Neuerungen gegen Ihnen fiirgenomen, Wie auch darauf! hi eh euer mehrmale vndt ietzo noch neulich von hie auss mit Zustellung angeregten beschwerungen Euch ernstlich au fferleget vndt befohlen alle dieselben bej anhangenden Sachen eingeführte innouationes genzlich abzustellen vndt sie die Judischait