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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 12 · p. Seite 453

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 12
Article
Gegenwärtiges Verhälniss der Israeliten in der Pfalz
Date
1861-01-01
Page
Seite 453 (sequence 13)
Language
German
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Zur Geschichte der Jaden in Worms. 453 Liste in Kenntniss zu setzen. Zugleich bestimmt das Landcommissariat einen präclusiven Termin, bis zu welchem Reclamationen gegen den Entwurf der Classification angebracht werden können. Letztere sind schriftlich von jedem Reclamanten bei dem Bürgermeisteramte seines Wohnorts anzubringen, welches sie dem Landescommissariate zur weiteren Yerfügung übersendet. Jeder Umlagepflichtige kann nur gegen seine eigene Classification, nicht auch gegen jene seiner Mitbürger reclamiren.*) Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens. Nach archivalischen Urkunden des k. k. Ministeriums des Aeussern in Wien. Von G. Wolf. (Fortsetzung.) ]Beilage ~VTI. Kais. Decret der Statt Wormbs gesandt, zugestellt, wegen Verstattung der Güter von irer Mst. Reichshofrathen etc. mit beuelch die den Juden zugefügte Beschwerung abzustellen, vndt keine Warnung weitter fürzunemen. [Wien, 3. Julij 1561.] Von der römischen k. Mt vnnseres allergenedigsten Herrn wegen aines Erbaren Raths der Statt Wormbs alhier anwesenden Gesantten anzuzaigen. Nachdem Ihr Mst. vor gutter Zeitt vernomen was Span vndt Irrungen sich zwischen dem Herrn Bischoff zu Wormbs, auch Ihr fürstl. G. zugewantten vndt andern, so auff die Juden zu Wormbs einige gerechtigkeit haben möchten an ainem vndt den Rath zu Wormbs andres thails aussschaffung halber den Juden daselbst erhalten vndt Ihr Mst. solche Irrungen darneben geschaffen befindet, das dieselbe, wo sie nicht giittlich hingelegt werden solte, leichtlieh zu allerley Verbitterung, Widerwillen, vnrath vndt Weiterung geratheu möchten, Vnd aber Ihre k. M. allen thailen mit gnaden wolilgenaigt vndt solche Weiterung gern *) Andere neuere Verordnungen werden wir bei sich darbietender Gelegenheit geben.

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