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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 12 · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 12
Article
Gegenwärtiges Verhälniss der Israeliten in der Pfalz
Date
1861-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Gegenwärtiges Verhältniss der Israeliten in der Pfalz in Beziehung auf Cultus.und Unterricht*) Hach C11. Clielius: ״Schul- und Kirchensachen,“ mitgetheilt von Dr, Em. Hecht. Die Gesetze vom 22. Januar und 27. September 1791 geben den Juden der Pfalz das Bürgerrecht, welches durch die Verfassung vom 28. März 1818, mit Beschränkung jedoch gewisser staatsbürgerlicher Rechte, seine Bestätigung erhielt Auch diese Beschränkungen sind durch das Gesetz vom 29. Juni 1851, Amtsblatt S. 390, gehoben, so dass nunmehr die Juden in der Pfalz bürgerlich und politisch den Christen gleichgestellt sind. In Bezug auf ihre Culturverliältnisse erliessen die im Mai 1806 nach Paris berufenen isr. Abgeordneten ein Reglement, das durch Decret vom 17. März 1808 genehmigt wurde. Darnach sollten die Juden erhalten: a. für jedes Departement ein Consistorium mit einer Synagoge, wenn im Departement die Zahl derselben 2000 Seelen betrug: b. Particular-Synagogen auf Antrag des Consistoriums, die durch zwei von der zuständigen Behörde ernannte Notabein und einen Rabbiner verwaltet werden sollen; c. ein Central - Consistorium für das ganze Reich, mit dem Sitze in Paris. *) Es wurde diesem Aufsatze in diesem Blatte eine Stelle eingeräumt, da die hier gebrachten Verordnungen vom Geiste wahrhaft religiöser Duldung dictirt sind und besonders in den Unterrichtsgesetzen eine anerkennenswerte Beachtung der Religionsinteressen auch anderer Confessionen hervortritt. Der Staat ignorirt nicht den Juden und will, dass die isr. Jugend mit ihrem Glauben vertrauet heranwachse־, er ignorirt ferner nicht Synagoge und Rabbiner, weiset diesen nicht aus der Schule, sondern will, dass er den Religionsunterricht leite und überwache. Welche traurige Gegensätze andere deutsche Staaten zeigen, ist zur Genüge bekannt. Er. Frankel, Monatsschrift. X. 12.

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