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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 9 · p. Seite 360

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 9
Article
Aus der Vorzeit
Date
1861-01-01
Page
Seite 360 (sequence 4)
Language
German
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360 Notizen. Kinderraub. Es ist sicher begründet, dass alle Beschuldigungen, die man gegen die Juden erhoben, die Ankläger sich selbst haben zu Schulden kommen lassen. *,Man sucht Keinen hinter dem Ofen, man sei denn selbst dort gewesen.“ Ein Beispiel mag die lächerliche Beschuldigung gegen die Juden bieten, als raubten diese Christenkinder, wozu nirgends ein Faktum vorliegt, wällrend der Raub jüdischer Kinder von Seiten der Christen durchaus nicht so selten war. Der Ritter Baldevein, der Parbinger, raubte dem in Regensburg eingebürgerten Juden David von Straubing ein Kind, und zwar im Angesichte vieler Leute, die nicht den Muth, am wenigsten vielleicht die Lust hatten, dem Ritter feindlich entgegenzutreten, er stürmte mit blanker Klinge David’s Wohnung, raffte das jüngste Kind vom ärmlichen Bettlein hinweg und stiess dem Vater, der sich an den Räuber klammerte und unter Thränen und Angstruf um sein Kind flehte, mit dem Eisenknöpfe seines Schwertes vor die Brust, dass er ohnmächtig und blutend zur Erde sank. Der Parbinger schleppte das Kind nach der Burg Tannsperg, seinem Waffenbruder Paulstorfer gehörig. Herzog Stephan übertrug der Stadt Regensburg die Schlichtung dieser Sache, die Stadt zog mit Waffen gegen den Entführer und nötliigte ihn zur Rückgabe des entwendeten Kindes. (Train, Gesch. d. Juden in Regensburg.) Dass der Raub jüdischer Kinder im Mittelalter nicht zu den Seltenheiten gehört haben kann, erhellet auch aus einer Ver- Ordnung Friedrich IV., nach welcher Niemand es wagen solle, bei Strafe von 15 Thalern Gold Judenkinder mit Gewalt wegzunehmen oder heimlich zu fangen. (Hormayer, Wien’s Gesch. II. Bd., 3. Heft, S. 157.)

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