Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 8 · p. Seite 297

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 8
Article
Lewi ben Gerson (Gersonides) als Religionsphilosoph
Date
1861-01-01
Page
Seite 297 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829262-2829271-2857916--06209-2857943
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Lewi ben Gerson (Gersonides) als Religionsphilosoph. 297 ten und wer sonsten um unsertwillen billig thun und lassen soll, dasz die sambt und sonders über diesem unsern Fürstlichen Edict und Mandat steiff und fest halten, und demselben zuwieder in ihren Graffschafften, Gerichten und Gebieten, Stedten und Dörflern, noch sönsten, sie haben sich auch mit ihnen denen Juden auf was Wege oder Mittel sie immer wollen, eingelassen, nach bevorstehenden Michaelis keinen Juden länger dulden, noch ihnen einigen Aufenthalt und Unterschleiff geben, gönnen, noch solches durch andere zu beschehen verhängen, sondern vielmehr aus und hinweg weisen, oder sonsten vermöge dieses mit ihnen verfahren; Da auch jemandts mit Juden in Contracten und andern Handlungen stehen, werden dieselben solches bey Zeiten in Acht zu nehmen und ihre Nothdurft an gebührendem Ende und Oertern anzustellen wissen. Das, wie obstehet, meynen wir allenthalben ernstlich und haben sich alle und. jede Unsere Unterthanen, Angehörige und Verwandten, so wohl als auch die Juden ingemein darnach endlich zu richten; Zur Urkund haben Wir dieses Unser Edict mit Unserm Fürstliehen Canzley-Seeret wissentlich besiegeln lassen. Geschehen und geben auf Unser Veste Wolffenbüttel im־ Jahr •nach Christi Unsers Herren, einigen Erlösers und Heilands Geburt Tausend Fünff Hundert Ein undNeuntzig, den 15t Juli, (Original im städtischen Archive zu Hannover und abgedruckt in Lunig’s Reichsarchiv continuat. II, Fortsetzung I, p. 312, in des Herzogs August! Hofgerichtsordnung p. 215, in den Braunschweig, histor. Händel I, 86, und bei Jung: de jure recipiendi Judaeos, p. 100.) Lew! ben Gerson (Gersonides) als Religionsphilosoph. Von Dr; M. Joel. (Fortsetzung.) b) Abhandlung über Prophetie im Unterschiede von Wahrsagerei und Träumen. Auch in dieser Abhandlung knüpft G. an aristotelische Gedanken an, so wenig Ausführliches auch über das Thema der Abhandlung bei Aristoteles sieb findet. Er wolle, meint er, um der Wichtigkeit des Gegenstandes willen, die in dem aristotelischen Buche ״de sensu et sensibili“ unvollendet gebliebene Untersuchung, die auch zum Th eil auf unrichtige Resultate komme, zu Ende bringen. Offenbar nun rechnet Gersonides zu Frankel, Monatsschrift. X. 8. 24

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.