Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 293 (sequence 13)
- Language
- German
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in der Residenzstadt Hannover. von Ihnen abfordern vnnd also, Ihrem schaden vor der Juden auffbruch furkomrncn mugen, Dartzu verlassen von wegen Hochermelts vnsers gnedigen Forsten vnd Herrn wir vns, Vnnd seindt euch günstigen willen, auch freundtliche Dienste Zuertzeigen geneigt. Datum Julius Friedenstedt am 23t Novembris Anno etc.89. Auch Caritzler und Rethe ־ daselbst. Den Erbarn, Vollweisen vnnd Vorsichtigen vnsern lieben besondern vnd günstigen guten freunden, Bürgermeistern vnnd Ra dt der Statt Hannover. Demnach haben wir Euch sambt vnd sonders ein solichs hiemit notificirn vnnd kundt thun wollen, damit ein Jeder sich darnach wisse zu richten vnnd vor schaden vnnd nachteil Zu hueten. Vrkundtlich geben vnter vnserm Stadt - Secret den 2t Decembris, Anno etc.89. (Original im städtischen Archive zu Hannover.) Herzog Heiarieh Julius verweist sämmtliclie Juden, welche keine von sei« neni Vater eigenhändig unterschriebenen Schutzbriefe haben, aus seinen Landen, am 6. Januar 1590. Von Gottes Genaden Wir Heinrich Julius postulirter Bischoff zu Halberstadt und Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. gehen hiemit neben Entbietung nach Standes-Gebühr allen und jeden Unsern und Unserer Fürstenthümbe, Grafen, Prälaten^ denen von der Ritters ch afft, beschloszten Haupt und Amtleuten, auch Bürgermeistern und Commünen in Städten, desgleichen Vögten, Gogräfen und allen Unsern Unterthanen, Angehörigen und Verwandten in gemein, insonderheit auch allen und jeden Juden, so bishere und noch in allen und jeden unsern Städten, Gerichten, Flecken und Dörfern unserer Fürstenthümbe, Grafschäften und Landen, wes Orts des immer seyn mag, ihren Unterschleif und Aufenthalt gehabt und noch haben, auch künftiglieh daselbst hin, oder sonsten in unsere Fürstenthümbe und Land kommen mögten, hiermit zu wissen, dasz Wir aus allerhand Christlichen und hochbewegenden Ursachen mit guten reiften Rath entschlossen, hinfürder keine Juden und sonderlich die auch-, welche bey leb zelten Weilandt der Hochgebohrnen Fürsten, Herrn Julii und Herrn Erichen, bey der Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg etc. Unser gnädigen und freundliehen vielgeliebten Herrn Vätern, Vettern und Gevattern, Hochlöblicher Christmilter Gedächtnisz, in beiden Unsern Fürstenthumben sich niedergelassen und J. J. G. Und LL. Fürstlichen Schutz enthalten haben und ietzo noch in Unsern Fürstenthumben und Landen sein und sich aufhalten, zu dulden, die auch in Unsern Landen länger nicht, dann bis auf Pfingsten des jetzigen neunzigsten Jahrs der geringem Zal in Unserrn Schutz und