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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 8 · p. Seite 287

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 8
Article
Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
Date
1861-01-01
Page
Seite 287 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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in der Residenzstadt Hannover. 287 vorigen Jahrbuche berichtet ist, der in Folge des am 3.'Mai 1589 erfolgten Ablebens des Herzogs Julius stattgehabte Regierungswechsel, da dessen Nachfolger Heinrich Ju lins, zugleich postulirter Bischof von Halberstadt, wahrscheinlich seiner geistlichen Würde einen besondern Glanz zu verleihen glaubte, wenn er sich durch Grausamkeit und Härte gegen die Juden auszeichnete. Noch am 23. November desselben Jahres erliess Wolf Ernst, Graf zu Stolberg, als fürstlicher Statthalter an den Bürgermeister und Räth zu Hannover eine Bekanntmachung, in welcher diesen. angezeigt wurde, dass es die Absicht des Herzogs sei, allen Juden, welchen von seinem Vater längerer Schutz nicht verschrieben sei, diesen aufzukündigen und sie nach andern Ländern zu verweisen, und wurde der Rath ersucht, diese fürstliche Willensmeinung sämmtlichen Bürgern ungesäumt mitzutheilen, damit sie, wenn sie noch etwas bei den Juden ausstehen hätten, Solches bei guter Zeit von ihnen abfordern und sich vor Schaden sichern könnten. Diesem Ersuchen kam der Rath am 2. Decemher durch einen öffentlichen Anschlag zu allgemeiner Kenntnissnahme nach 1). Das angekündigte Ausweisungsdecret wurden auch schon am 6. Januar 1590 vom Herzöge unterzeichnet und mehrere Exemplara davon von diesem am 26. desselben Monats dem Bürgermeister und Rathe mit dem Begehren zugefertigt, es zu Jedermanns Benachrichtigung an den gewöhnlichen Orten öffentlich anheften zu lassen und sowohl sich selbst streng darnach zu richten als auch zu bewirken, dass dies auch von Anderen geschehe. In diesem Decrete2) that der Herzog allen Seinen Obrigkeiten und Unterthanen, insbesondere aber den Juden, welche bisher in seinem Lande ihren Aufenthalt gehabt oder auch künftig in dasselbe zu kommen die Absicht haben sollten, zu wissen, dass er aus allerhand christlichen und hochbewegenden Ursachen nach reiflicher Ueberlegung sich entschlossen habe, keine Juden, selbst die nicht, welche bei Lebzeiten seines Vaters *) Siehe Beilage XVIII. 2י Siehe Beilage XIX.

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