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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 7 · p. Seite 254

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 7
Article
Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
Date
1861-01-01
Page
Seite 254 (sequence 14)
Language
German
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254 Geschichte• der Juden* ־ Herzog Julius hebt das von seinem Vater gegen die Juden erlassene Verbannungsdecrefc wieder auf, nimmt mehrere Juden in seinen Schutz und ertheilt ihnen verschiedene Privilegien, am 12. August 1578. Von Gottes Genaden Wir Julius Herzog zu Brauuschweig und Lüneburg etc. fügen neben Entbiethüng Unsers gnädigen Willens lind• geneigten Gun8t68 hiemit allen und jeden Unsern und U11sers Fürstenthumb s Prälaten, Grafen, Herrn, denen von der Ritr terschaft, beschlossten, Landsassen, Haubt- Ober-,und Ambtauch* Oberberg-Grentz Haubtleuten, Zeliendnern, Zehend-Gegen- Schreibern, Bergmeister, Bergvoigten, Richtern und Schappen und ganzen Bergambtern,'desgleichen Land und Grenz Fiscaln und Visitatoren, Voigten, Gogreven und ganzen Cdmmunen in Städten, auch ingemein allen und jeden andern Unsern Unterthanen, angehörigen und Verwandten, so umb Unserntwillen billich thun und lassen sollen, hiemit gnädiglich zu wissen: Ob woll weyl. der Hochgebohrne Fürst, Herr Henrich der Jüngere, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Unser freundlicher lieber Herr und Vater, Hochlöblicher und Christmilter Gedachtnisz, aus bewegenden Ursachen und wegen etlicher begangener Excessen und Verbrechung allen Juden im Fürstenthumb hin für o nicht zu wohnen, sondern auch den Pasz und alle Handthierung, Handel und Wandel aufgekündigt und verbotten, Wir auch ausserhalh erheblichen Ursachen 8. L. Verordnung zu verändern nicht unbillig bedencken hätten; Dennoch aber und dieweil Wir gute Nachrichtung haben, dass 'S. L. hernacher aus gleichmäs- Ligen bewegenden Ursachen •nicht ungeneigt gewesen, hie rinnen ^eine Linderung zu verschaffen. Und Wir denn vielmahls bey Unserer Regierung von hohen und nie dem Standespersonen'an- ■gelanget worden und dessen auch nicht unebene Bewegnüs und - vernünftige Anleitung anderer im heiligen Reich deutscher Nafcion, fiirnemer Stände und wohl verordneter Regierung Exempel für Uns und auch sonst Christliche und vernünftige Bewegnüsz haben, woruihb die Juden allerding so gar nicht abzuschaffen und ihnen ehrliche, vernünftige, billige Handthierung in Unserm Fürstenthumb so wohl, als in anderer hoher Haübter, Potentaten und benachbahrten Chur - und. Fürstenthumben nicht verstattet werden sollte, auch in sonderlicher Betrachtung, dass sie dennoch unter des Heil. Reichs Schutz und Schirm seyn und Ihnen in ihren aufrichtigen Sachen gleichmässig Recht und Billigkeit mitgetheilt wird. In Betrachtung oh gemeldeter Bewegnüssen und mehr anderer Ursachen, erachten Wir, dass Uns nicht weniger als andern Christlichen Ständen unverweisslich gebühren möge, den Juden in Unsern Fürs tenthumben auf ihr inständig, embsig, vielfältig und unnacliläszigy nun viel Jahr hero anhalten, auch anderer ehrenliebender hohes und niederer Stan-

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