Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 248 (sequence 8)
- Language
- German
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248 Gesehichte der Juden vielmehr gleichwie in anderer hoher Häupter Ländern auch in seinem Fürsfcenthume eine ehrliche Hantierung gestattet werden sollte, zumal da sie unter des heiligen Reiches Schutz und Schirm ständen und man ihnen in ihren rechtlichen Angelegenheiten gleichmässig Recht angedeihen lasse. (Fortsetzung folgt.) Beilage XL Eingabe der in den Landschaften des Herzogs Julius wohnenden Juden an den Kaiser Maximilian II., vom 9. Januar 1570. Aller durchlauchtigister, Grosmechtigister Vnd Vnvberwinntlichister Retnischer Kaser, auch Zu Hungern Vnd Behem Khinig etc. Allergenedigister Herr! Euer R. K. M. khenne wihr Arme Juden Vnsre obligende beschwernus inn Vnderthenigst Supplieirenn Nicht Vntterlassenn als nemlich Noch dem sich Vorschyner Zaytt Begehenn, Das der durchlauchtige, Hochgeborne furst Vnd Herr, Herr Heinrich Hertzog Zu Bruunschbayg vnd Ly nebürg Hochlöblieber seliger gedechtnis durch Vorvnglimpffung Etlicher Personn Vns armen Judenn In seynen Erblandschafftenn die Pös, handlung Vnd wondlung Vor trystieren und vorpotten, Wie den auch der mehrgedoclit herr, herr Henrych, hertzog Zu Brunnsehbayg vnd Lynch urg etc. ihm 8 011 ehern mitt todt ab geschtorbenn, Vnd Itzer Zaidt der durchlauchtige vnd hochgeborne Herr Herr Julius Hertzog Zu Brunschbayg vnd Lyneburg Als der des Vielgedochtens hertzog Hennrich Nahgelossener sun etc. Soliche seyne Vnterliche Londschofftenn Eugenschofft Regieredt vnd Heidt Vnd Vns arme Juden dermassenn mitt solichem Verbodt VolgedtVnd ferner auch Beschberedt1) Inn dem das nicht arme Judenn durch alle seyne lonttschofftenn nirgendt nicht durch Rasenn noch Posierenn?) dorffenn, Weliches Vns arme Judenn don Zudem hoch st enn schedlich Vnd schwerlich ist, denn obgleich das wihr In dem selbigenn seyner fstl. G11. lendern nicht wonenn Vnd Zu wonen begeerenn, Sündern das wihr Arme Judenn Von Weg enn Vns er andern hefftigs nott Halbenn Vnd Vns er er gewerb Vnd norung In andernn lendern lchaufflieher Vnd hondtlicher weys Zu Ersuchenn durch 8011 eher seyner fstl. Gn. lender Zu durch Rasenn nicht wegernn Noch Enpeerenn3) khonnen Vnd doch durch soliches durch seyne fstl. Gn. Verbodt nit durch Rasenn terffenn dar durch wyr arme Judenn Vmbwonde4) seyner frstl. Gn. londsehafftenn als die armen Zu Rechnen Inn Vnsernn Eigenen Ileyslichen als die gefenglichen insitzen dor durch wihr arme bysber Inn gros armutPVnd nott n beschwert. 2) passiren. 3) entbehren. *) umwohnende.