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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1861-01-01 · Heft 5 · p. Seite 171

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1861)
Issue
Heft 5
Article
Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
Date
1861-01-01
Page
Seite 171 (sequence 11)
Language
German
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in der Residenzstadt Hannover. 171 vorhanden, also hoch aüfgejaget, dass schier ohne besonder beschwerlichen Äufvvechsel in unserm Fürstenthum kein Goldt oder Thaler zu bekommen, darin zuletzt, wo dem unbillichen wiederrechtlichen Dinge mit Rath nicht Vorkommen, unser auch unser Fürstenthumb Land und Leut ewiger Verderb und Schade stehen würde. •Zudem, dass auch gemeldete Juden sich gleichfalsz junchristlicher •weiss anmassen, den Christen; so sie vielleicht in Nöthen um Geld ersuchen, unangesehen, dass sie die Juden mit genughafften *Pfänden, die über das dargestreckte Geld wohl zü zweifachen, dreifachen oder mehrern Wehrt־ seyn, mit unerhörten schändlichen und zu recht verbothenen Wuchern übersetzen, beschweren und die Unsem allerdinge, so sie kundten, gerne in den Grund ausmergeln und verderben . wollen und das uns er 8 Erachtens vielmehr aus Untreue und Verhassung Christliches Nahmen8. Wie dann zu dem allem wahr, dass der Juden höchster Fleiss, Mühe und einiger Erb eit ist, nicht allein die Christen, so den Nahmen des wahrhaften erkandten Messiä bekennen, mit ihrem Tyrannischen Wucher auszuwurtzeln und an den Bettelstab zu stellen, sondern dass sie, die Juden, in ihren Versamblungen, Schulen und sonst in gemein sich zum höchsten fleissigen, wie sie Gott und seinen lieben Sohn Jesum Christum; auch alle gläubige Christen darunter zum schmähligsten lästern, schänden, verfluchen und . verachten־; welche grausahme Tyranney/Wir als ein Christlicher Fürst, nachdem Wir das in Wahrheit erkandt, nicht dulden sollen oder wollen: darmit auch die Juden, so unter uns und in unserem Fürstenthumb gesessen, aller Gnaden, Freyheit, Recht oder Gewohnheiten, so sie deren welche hätten,, vermüge oh angeregter Recht und des Heiligen Reichs Ordnunge sich selbst de ■facto entsetzet und verlustig gemach et haben. Darum Wir, hiemit in Krafft dieses Unsers Brieffes ‘und offenen Edicts vielangeregte Juden, Judengenossen mit Weibe, Hinderen, allen ihren Hab und Gütern, sie seyn in Städten, Flecken, Mercken, Dörfern oder sonst einiges Orts gesessen,, unserer Fürstenthumb verbannen und verweisen, wie Wir sie dann hiemit vor Verbannete und gemein gemachte Verächtere und Verschmählerer gemeiner Recht, des Heiligen Reichs Ordnung, unser Regalien, Statuten und -Satzunge öffentlich declariren und verkünden. Befehlen hiermit allen unsermRäthen, Städten, Amtleuten, Vögten, Schultheissen, Gogreven, Unterthanen und allen denen, so um uns er 1!t willen billich thun und Tassen sollen, dass Ihr für euch selbst und alle die, denen ihr ferner zu gebieten haben, obangeregte Juden nicht anders, dann lauts dieser obstehenden gröblich verwürckten Erldährunge halten, sie die Juden in unsern Fürstenthumben, weder in Städten, Gerichten, Flecken, Märckten oder Dörfern nit dulden, leiden, hausen, hegen, essen, trincken, noch

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