Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
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162 Ge setlichte der Juden ׳ erklärt derselbe, dass er dies um der Treue willen gethan habe, welche Isaac sammt seinem Schwiegersöhne Sander behufs der Münze zum Frommen und Nutzen der Stadt, wie durch billigen Einkauf von Wechseln bewiesen und eine Zeit lang treulich geübt hatte, auch vorkommenden Falls, wenn der Rath münzen lassen würde,־ ferner zu. thun sich erboten. Der Rath habe zwei Böden, von denen Isaac bereits einen bewohne, während der andere, darneben auf dem alten Marstalle gelegene, noch von einem gewissen Bertram Fromeling bewohnt werde, für eine Summe Geldes, welche ihm von Isaac zugestellt und zu der Stadt Bestem angewandt worden sei, den genannten sechs Personen zu Liebe verkauft, damit sie dieselben während ihrer Lebenszeit besitzen und bewohnen sollen, ohne alle Gefahr. Sollten Isaac’s Söhne mit Tode abgehen, so sollten sich deren Ehefrauen nur mit Wissen und Willen des Rathes wieder verheirathen dürfen. Jahrlieh zur Schosszeit am Lucientage (d. i. am 13. December) sollte. Isaac, sein Schwiegersohn Sander nebst den andern Genannten dem Rathe zum Behufe der Stadt für Schoss, Gemeindewerk und Zulage zwölf Gulden Münze, oder aber,:wenn es diesem zum Vortheile der Stadt zweckmässig scheinen sollte, auf dessen Erfordern und nachdem derselbe' es ein Vierteljahr zuvor kundgethan, statt der jährlichen zwölf auf einmal zweihundert Gulden zu geben verbunden sein, wofür sie dann, aber nicht eher, von der jährlichen Abgabe von zwölf Gulden befreit bleiben sollten. Dagegen wolle der Rath den Isaac nebst dessen Mitgenannten gleich seinen andern geschworenen Bürgern schützen und in allen rechtfertigen Sachen unterstützen, 80 sie nämlich auch in Zukunft in Allem, was billig ist, ihm zu Willen sein würden; auch wolle er sie, da er sie zu ' richten die Macht habe, weder verweisen noch verlassen, sondern zu jeder Zeit gegen Gewalt vertheidigen. Von den Bürgern und Einwohnern sollten sie von jedem Gulden, den diese entlehnt, nicht mehr als einen hannoversehen Witten in einer jeden Woche Zinsen nehmen, und ausserdem in allen ihren Hantierungen keinen ״ungöttlichen“ Handel treiben, da es dem Rathe, falls Solches