Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Geschichte der Juden in der Residenzstadt Hannover
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 2)
- Language
- German
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122, t- Geschichte der Juden desheim, Goslar, Göttingen und Wunstorf. Diesen ist jedoch noch Hameln und, wie sich später zeigen wird, auch Braunschweig, Blankenburg und Helmstedt hinzuzufügen, da in jener Stadt Juden nicht erst im Jahre 1335 נ), sondern bereits 1277 erwähnt werden, in welchem Jahre der Herzog Albert dem Rathe der Stadt das Recht ׳zugesteht, mit 'Vorwissen des Vogtes Juden ein- und Schutzgeld von ihnen anzunehmen und zugleich erklärt, dass jeder Jude, welcher sich in der Stadt Hameln aufhält oder später aufhalten wird, dem Herzöge zu keinem Dienste, sondern der Stadt nach deren bürgerlichen Rechten verpflichtet sein sollte2). Unter den oben genannten vier Städten ist jedoch die ehemalige freie Reichsstadt Goslar als diejenige hervorzuheben, in welcher am frühesten nicht allein in den wölfischen Landen, sondern wahrscheinlich in dem nordwestlichen Deutschland überhaupt Juden wohnten. Da sie in älteren Zeiten oft ein Kaisersitz war, so fanden die' Juden schon in Folge dessen früh eine Veranlassung, sich dort anzusiedeln, und in der That wird ihrer bereits um die Mitte des zwölften Jahrhunderts daselbst gedacht. In dem städtischen Archive zu Goslar befindet sich nämlieh eine handschriftliche von 912—1727 reichende Chronik von Goslar, welche von Erdwin von der Hardt ver- 13 Siehe das genannte Jahrbuch Seite 176. 3) Siehe Moller’s kurze Geschichte der Stadt und Festung Hamein pag. 19 § 9 nach de Ludewig reliquiae manuscriptorum medii aevi T. X. p. 24 u. Puffendorfii Observation es juris universi T. II. im Appendix p. 268, wo es heisst: Item quicunque Judaeus moratur vel morabitur in Civitate (Hamelensi) liber erit a nobis, sed Civitati tenebitnr ad jura civilia. In. dem der Stadt 58 Jahre später vom Herzoge Ernst bewilligten Privilegium, in welchem sich ganz derselbe Passus findet, ist demnach die der Stadt in Beziehung auf die Juden ertheilte Gerechtsame nur aus dem schon früher vom Herzoge Albert erhaltenen Privilegium wieder aufgenommen, und es ist befremdend, dass Puffendorf, da er das־ letztere kennt, in dem erwähnten Buche selbst p. 8 als'Beleg dafür, dass einzelne Fürsten das Recht, Juden zu schützen und sie sogar als Bürger' anzuerkennen, verschiedenen Städten ertlieilten, das der Stadt Hameln vom Herzoge Ernst bewilligte Privilegium anfülirt und das frühere vorn Herzoge Albert unberücksichtigt lässt.