Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1861)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Über furna - parnasa
- Date
- 1861-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 1)
- Language
- German
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118 Analekten. Vom Herausgeber. ueber ׳peQtf. פרנסה. Der jerus. Talm. und Bereschit rabba haben häufig für das כחובה der Mischna den Ausdruck פורנא" (Im babyl. Talmud findet sich dieses Wort selten, •vgl. Ketubot 67a und 54a. An letzterer Stelle nickt in der Bedeutung ״Ketuba," sondern ״Gewinn.") Man vermeint nun allgemein hier das griechische cp£Qvr\ wiederzufinden; allein die cpsgvr} bildet eine der Ketuba ganz entgegengesetzte Heirathsgabe. Die (psQvrj ist eigentlich die Ausstattung, die die Braut mitzubringen hatte und die Solon auf drei Gewänder und sonstiges Geräthe von geringem Werthe beschränkte1); cpEQviq entspricht also keineswegs der von dem Manne zu verschreibenden Ketuba. Vielleicht ist jedoch dieses פורנא eine in die Volkssprache übergegangene Abkürzung des Wortes dvtLcpsQvri] der Mann verschrieb nämlich nach späterem attischen Hecht der Frau für die von ihr eingebraehte Mitgift (‘Ttgoig) die avxL(p£Qvr\. Diese 0Lvz1cpEqvr\ war nun zwar eine Sicher- Stellung für die Mitgift, im Judenthum nimmt aber die Ketuba eine ganz verschiedene Stelle ein; nach attischem und römischem Hecht muss die Frau eine Mitgift mitbringen, dieser wird nun durch die avzitpkqwi (im röm. Hecht durch die ״donatio propter nuptias") eine Sicherstellung gewährleistet: das tahnudische Eherecht hingegen kennt nirgends eine Verpflichtung zur Be- Stellung einer Mitgift, hat aber schon aus ältester Zeit die Verpflichtung des Mannes zur Ketuba2). Es mochte aber doch nichtsdestoweniger der für das von Seiten des Mannes zu Verschreibende gebräuchliche Ausdruck 'avz1cpEQvr\ sich bei den griechisch-sprechenden Juden Palästina^ für Ketuba eingebürgert haben, und es verblieb mit Wegwerfüng des avzl die 13 Vgl. Plutarch. Solon c. 20. Hermann, Griech. Antiquitäten Thl. 3ל S. 146,. Anmerk. 13. Gans, Erbrecht Thl. 1, S. 302. 2) Ketubot 82. Vgl. meine Grundlinien des mos. -talrnudisehen Eherechts 8. 32.