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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 12 · p. Seite 454

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 12
Article
Mosaisches Recht und Hindurecht
Date
1860-01-01
Page
Seite 454 (sequence 10)
Language
German
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454 Wissenschaftliche Aufsätze. beit; ist aber der Gegenstand von geringem Werthe, so soll Jeder zu einer Geldstrafe von gleicher Höhe verurtheitt werden (8, 179—•185. 189 — 191). Wir werden vielleicht noch Gelegenheit finden, auf Manches des Menurechtes zurückzukommen 1). Die zuletzt angeführten Bestimmungen des Civilrechts zeigen eine ungemeine Divergenz von dem mosaischen Rechte: hier kann auf eine Vergleichung nicht eingegangen werden. Unsere Aufgabe galt der Darlegung des ,Princips der Gerechtigkeit und Sittlichkeit in der mosaischen und Menu-Gesetzgebung^. Frankel. Wissenschaftlichc Aufsühe. B e r ich t ü b e r die Ar beiten des V e r w alt ungsrathes der asia -- ti sch e n Gesellschaft während des Jahres 1S 5 9 — 1860. Gehalten bei der jährlichen Sitzung der Gesellschaft den 2. Juli 1860, von Julius Möhl. * *) **) Meine Herren! Das nun beendigte acht' und dreißigste Jahr des Forschens der. Gesellschaft hat keine bemerkenswerth en Beränderungen in Ihren Au gelegen beiten hervorgebracht. Es ist nicht sehr günstig gewesen, weil Kriegslärm und Unsicherheit über die Zukunft den Wissenschaften niemals günstig sind, und wir schätzen uns glücklich, ohne Derringeruug einen Zeitabschnitt hinter uns zu haben, in dem die l) Wir beschränkten uns in diesem Aufsatz auf den Menu und bedienten uns zu״eimger Aushülfe des Wjnavalkya. Es bleibt uns noch Mehreres aus dem vlK68t 05 Hindu Law, aus den trefflichen Schriften Jones' , Cylebrooke's, Remusats u. A. nachzutragen. *) In diesem Aufsätze ist Men!halben zn lesen Kshatnya, Najnavalkya.— Zu S. 371 Anmerk 7 ist zu bemerken, daß׳ Menu selbst 8^ 60 die Zahl der Zeugen auf ״wenigstens drei" setzü — **) Aus dem Journal Äsiatique. י

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