Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 6
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 237 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Recensionen und Anzeigen. 237 ligkeit des Herrn Sebastian Brunner beklagen. Sehen wir jedoch von den Personen ab und gehen auf das Factische ein; hier drän« gen sich zwei Fragen auf: darf ein Journal , das durch und durch ' von Blut und Verfolgung predigendem Fanatismus inficirt ist, in einem Lande, wo Censur geübt wird, erscheinen, und hat es das Recht, die Benennung ״Kirchenzeitung" zu führen? Herr Kmanda hatte aus leicht erkennbarem Grunde direct das eigentliche.-Gewicht auf die letztere Frage gelegt; der Gerichtshof faßte den Gegenstand׳ nach seinem ganzen Umfange auf. Es erfolgte die Lossprechung und Schuldloserklärung des Angeklagten; die Motive sprechen ein eigentliches Schuldig gegen Brunner aus und beantworten zugleich die elftere Frage. Wir heben folgende Stelle -hervor: ״Die nun vom Angeklagten in -der Verantwortung -über diese Stelle dem Gerichte vorgelegten Artikel aus Brunners ״Kirchenzeitung," wovon nur jene auf Seite 812 des Jahrganges 1-859, jene, auf Seite 52 dann 59׳ des Jahrganges beispielsweise -erwähnt werden,-predigen geradezu Haß und Verachtung gegen die Juden, fordern zur Intoleranz und zu Feindseligkeiten gegen dieselben , sowohl wegen ihrer Religion als Nationalität auf, so daß sie nahezu!an die im §302 ־ des Strafgesetzes verpönte strafbare Handlung streifen und nur in dem Umstande, daß sie für den -kleinen, theologisch gebildeten Lesekreis der ״Kirchenzcitung" geschrieben, nur-als leidenschastliche Polemik sich erkennen lassen, -deren strafgerichtliche Nichtbeanständigung begründet sein dürfte. — Bei dieser nicht nur :den göttlichen Lehren der Religion, der Liebe und Humanität des Chri-- stenthums, sondern fast dem weltlichen Gesetze widerstrebenden Tendenz dieser Artikel in Brunners ״Kirchenzeitung," erscheint der-.dieser Zeitschrift Vorgesetzte Titel, gleichsam als wäre sie ein Organ der katholischen Kirche, dazu gebraucht, um in derselben Artikel aufnehmen zu können, die in einem gewöhnlichen Tageblatte ,nicht Aufnahme finden würden" (S. 53). Der Gerichtshof hat -also gesuhlt, -daß auch die Censurbehörde nicht frei von Tadel ist, die Schwäche der versuchten Beschönigung, ״die strafgerichtliche Nichtbeanständigung durfte nur in dem Umstände begründet sein, daß sie für den kleinen theologisch gebildeten Kreis der Kirchenzeitung geschrieben ist" ist,zu durchsichtig, als daß man nicht den eigentlichen Sinn, den Tadel (der sich auch in den Worten, ״sondern säst dem weltlichen Ge'setze widerstreitenden Tendenz" wiederholt), herausfände. Würde die Eensurbehörde'HNe, gegen die Staatspolitik gerichtete, für einen kleinen politisch gebildeten Lesekreis von 600 Abonnenten — so vielezählt na ch S . 15 Sranlal, Monatsschrift. IX. 8. 18