Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Über Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 2)
- Language
- German
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Wissenschaftliche Aufsätze. 231 zelnen Präsumtionen aus dem Wesen des vorliegenden Falles selbst Hilden, zwar nicht willkürlich gegen das Gesetz, aber selbstständig neben ihm 2). Das religiöse Gesetz soll aber auch ergänzend aus die talmudische Präsumtionslehre gewirkt haben, durch den Eifer, den cs überall für die Entwickelung des jüdischen Rechtes ansachte und durch die Beseitigung der Furcht vor richterlicher Willkür, welche die Staatsklugheit subtilere Präsumiionsarten zu vermeiden zwang. Darum müssen nicht blos die Hauptarten der Präsumtionen, sondern auch deren Ausläufer und Abzweigungen im Talmud vollstän« dig zur Geltung gekommen sein. Um dies darzulegen, ist es nothwendig, die Präsumtionsarten: ״Wahrheit, Festhaltung, Folgerung" 2 3 4) sammt ihren Unterarten nach ihrer Erscheinung im Talmud durchzugeheu. Unsere Aufgabe verlangt dies blos von den Präsumtionen des Talmuds, also der Mischna und Gemara. Nun aber stellt sich derselbe durchaus nicht als selbstständiges Product seiner Zeit dar, er will nur Fortsetzung und Ergänzung, ja oft nur Auslegung und Erläuterung eines längst Vorhandenen, der Bibel, seines. Er gibt sich so, wenn man will, den höheren, wenn man will, den niedri-- geren Charakter der Unselbstständigkeit. Dieser Charakter ist niedriger als selbstständige, vom lebendigen Gedanken geschaffene Production, denn er ist Abhängigkeit von einem Vergangenen, Unverstandeuen, Todten. Dieser Charakter ist höher als willkürliche, blos zeitweilig wahre Geisteserzeugnisse, denn er ist die Schöpfung jenes allmächtigen, hohen Principes, dem wir in diesem Gebiete auf Tritt und Schritt begegnen, er ist Ausdruck eines Ewigen, Göttlichen der Religion. Ist aber dieses der Fall, ist das in der Bibel vorliegende, religiöse Gesetz nicht bloß principium des Talmuds als zeitlicher Anfang desselben, sondern als sein geistiges Wesen, als sein 2) Bemerkenswerth ist, daß auch im code civil Art. 1353 der Unterschied zwischen praes. juris und praes. hominis aufgehoben ist. Des presomptions — heißt es das. — qui ne sont point ctablies par la Loi, sönt abandonnees aux lumieres et ä la prudence du magistrat etc. Wozu Collmann a.a.O. S. 162 hinzufügt: ״Hierdurch wird ein Despotismus des Richters möglich gemacht, der wohl in keiner andern Gesetzgebung sich findet." 3) In dieser — wie früher nachgewiesen ׳— historischen Ordnung und nicht ihrem logischen Werthe nach. 4) Vgl. Frankel a. a. O. S. 38 ff.