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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1860-01-01 · Heft 6 · p. Seite 230

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 6
Article
Geographische Skizzen
Date
1860-01-01
Page
Seite 230 (sequence 5)
Language
German
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230 Wissenschaftliche Aufsätze. die Pschito an beiden Stellen:, dttald» 2). Unsere Bermuthung, daß hier Tyrus gemeint sei, finden wir außerdem bestätigt durch die folgenden Namen: תפכיה וסהפתא. Schwarz hält תפהיס für Daphne unweit Paneas; aber rensdv läßt er unerklärt. Allein im Jalkut fehlt תפנים und dafür steht: מיםן£, כ3פנתא. Es scheint nicht sehr gewagt zu fein, - ספכרפא für Maspassat der Septuaginta zu nehmen, und נליסף ist zusammengezogen aus nsv N2 (das auch Jeruschalmi anführt) und Küstenland bedeutet. -— Die wertere Untersuchung behalten wir einem zweiten Artikel vor, wo uns hoffentlich eine Abschrift aus dem Wiener Manuscript der Tosifta zugänglich. sein wird. Rabbiner David Oppenheim. Ueber Princip und Gebiet der Präsumtionen nach talmudischer Lehre. Von I. Freudenthal. (Vgl. Maihest.) Das Princip, welches die Betrachtung des geschichtlichen jüdischeu Lebens uns kennen lehrte, muß jetzt in seiner Wirklichkeit auf dem Gebiete der talmudischen Präsumtionen nachgewieseu werden. Söll es stch bewahrheiten, so darf vor Allem von der Beschränkung des richterlichen Urtheils auf die im Gesetzbuche angegebellen Fälle nicht mehr die Rede sein, denn di« Religion selbst soll ja die Sicherheit der Parteien gewährleisten. Beschützt von der religiösen Idee braucht das talmudische Recht nur den ׳Jrrthum, nicht die Ungerechtigkeit des Richters zu fürchten. Es leitet und bestimmt darum sein Urtheil durch allgemeine Regeln, nach denen er die einzelnen Fälle zu entscheiden hat, verlangt aber nicht, wie das römische Recht, daß der specielle Rechtsfall mit dem, irn Gesetzbuch« verzeichneten, vollkommen identisch feiב). Dev jüdische Richter darf die ein- 2) Ueber Tyrus vgl. Winer, btbl. Handwörtb. h. v. und Rosenmüller, bibl. Alterthmnskunde. Phönlzien. 1) Nur bei Einer Präsumtion, rrp׳sv psv, hat wegen der mannichfatttgeu nähern Bestimmungen, besonders der schwierigen Entscheidung über ספק השקול, die nachtalmudische Zeit das llrthetl des Richters auf die im Talmud vorkommenden Fälle beschränkt. Bgl. ש״ב zu י1״ד סי' ק״י in ספיקא p&o כללי. Bes Miggo hingegen wird auch nach כ״כ v״n 2״v zu Ende, dem Richter größere Freiheit zugestanden.

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