Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Nachtrag zu den Recensionen und Anzeigen [Rezension]
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 1)
- Language
- German
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123 Nachtrag zu den Recensionen und Anzeigen. Nachtrag zu den Recensionen und Anzeigen. Ferdinand II. und die Juden. Nach Actenstücken in den; Archiven der k. k. Ministerien des Innern und des Aeußern. Von G. Wolf. Wien 1859. Braumüller. VI. S. 63. Diese Monographie (auch abgedruckt in dem vom israel. Literaturvereine herausgegebenen diesjährigen Jahrbuch«) liefert einen interessanten Beitrag zur Geschichte der Juden in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, und zeigt Ferdinand II. von einer nicht geahnten .Seite. Das Schristchen bringt 13 Urkunden, deren erste ein Schreiben des Erzherzogs Leopold an Ferdinand II., in welchem dem Kaiser der Jude Lens aus Bonn ״vmb seiner vnss in den Gülchischen wesen geleisten gueten osficien wohl reeomandiert" wird; die folgenden zwölf Urkunden sind Erlasse Ferdinands zu Gunsten der Juden, die eine bei diesem Monarchen Erstaunen erregende Milde gegen diese vom Fanatismus jener Zeit fast zu Tode gehetzten Rcligionsgenoffcn zeigt, Ferdinand tritt in mehreren dieser Urkunden für die Juden des ganzen deutschen (römischen) Reiches aus, und beruft sich nicht selten auf von seinen Vorfahren erlassene Freiheitsbriefe und Privilegien. Sehr interessant ist der (Urkunde II) m itgeth eilte Frciheits brief Karls V. vom I. 1530 , in welchem dieser Kaiser die Juden nicht nur in ihren Rechten schützt, sondern auch befiehlt, daß sie ״zu Wasser vnd Landt sicher Händler! vnd wandten", auch ״auf gemainen Strassen in Iren hin vnd wieder ziehen zu Wasser vnd Landt Jüdische Zeichen zu tragen nicht schuldig noch verpflichtet sehn." — Aus den von Ferdinand ergangenen Decreten heben wir hervor: Urkunde III. Der Kaiser tritt der gegen die Juden erhobenen Anklage, daß sie ״zu ihrer notturfft Christenblut haben müssen", scharf entgegen, sagt, daß schon sein Urahn Kaiser Friedrich dagegen ״ernstliche Befelch vnd gebottsbrief an alle Stände des Reichs" erlassen, und wiederholt, daß diese Anklage falsch sei. (Mögen die Wiener Kirchenzeitung und ihre Patrone sich dieses vermerken.) —Urkunde VI: Graf Philipp Moritz zu Hanau wird ermahnt, ״daß Du die vneingestellte Verfügung ihnen wollest, damit besagte vnter Deinen gepiett wohnhaffte Judenfchaft wider Ire Privilegien nit beschwert vnd keine occasion zu aufwiglung des gemainen Volkhs (in Massen von diesen anderswo beschehen) bey diesen ohne dass gefehrliche lauffen gegeben werde". Den eigentlichen Aufschluß hierzu gibt der vom Herausgeber S. 10 mitgetheilte Auszug aus dem Gesuche der ״Misten der