Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden in Dortmund
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 91 (sequence 11)
- Language
- German
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Die Juden in Dortmund, 91 welche sie erweislich zu der Rimonta Kayserlicher oder allnrter Soldatesca cutff zulässige Weise auff sich genommen "ff. Wie in den meisten Städten Deutschlands, wurde auch in Dortmund im 18. Jahrhundert der Jndenzoll eingefi'chrt: Jeder Jude, der durchgeht, heißt es in einer Zoll-Ordnung vom Jahre 1725,- zahlte 3 Schilling 6 Pf., für jede Nacht so er darinnen übernachtet, 5 Schill. 9 Pf. Allen Pack- und Betteljuden, so wie den Zigeunern und herrenlosem Gesindel, selbst wenn sie mit einem Passe versehen sind, wurde nach einer Verordnung vom 25. August 1739 der Eintritt in das Dortmunder Gebiet untersagt. Juden, welche dennoch betroffen wurden, sollten zum ersten Male mit 14 Tagen Gefäugniß, zum zweiten Male mit dem Pranger, zum dritten Male mit dem Strange bestraft werden. Zur Aufrechthaltung der Sonntagfeier erging am 9. Novbr. 1762 an die Pförtner der freien Reichsstadt das Verbot, an Sonn- und Festtagen überhaupt keinen Inden einzulassen 4 5). Als der französische Eroberer sich auch das westphälische Gebiet unterwarf, verlor Dortmund mit dem Namen freie Reichsstadt auch seine Gerechtsame, und seine Juden erlangten die Freiheit. 4) Fahne, Natnrrecht und Rechtsalterthümer, 116. Auch hieraus ergibt sich, daß die Juden schon im Anfänge des 18. Jahrhunderts Pferdelieferanten der kaiserl. Armee waren. Zu diesem Posten gelangten sie selbst in Oesterreich, schon zur Zeit, als sie noch wenig Rechte, desto mehr Lasten hatten; als Beleg finde Folgendes aus dem Reichspostreuter, vom 16. Januar 1770 bier eine Stelle: Am 6. d. M. haben S. Maj. der Kaiser die Gnade gehabt, dem dermaligen Holsteinischen Pferdelieferanten Samuel Saulius zur Bezeugung Ihrer Zufriedenheit über bisherige gute Lieferung nicht nur eine öffentliche Audienz zu ertheilen. sondern auch mit dero Bildniß in Gold zu beschenken". 5) Fahne. Staluarrecht und Rechtsalterthümer. 136. 152. Der Judenzoll war von 1781 bis 1784 zu 700 Thaler - 1784 - 1787 - 800 - - 1787 - 1790 - 980 - - 1790 - 1793 - 980 - verpachtet. Vgl. Mallinkrodt. Derfaffung der freien Stadt Dortmund. (Dortmund 17 95) II, 70 ff.