Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Juden in Dortmund
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Juden in Dortmund. 89 in die Stadt wieder einzulaffen. Letzterer gab, aus Rücksicht auf das mit ihm abgeschlossene Bündniß, seinen Bitten nach, ertheilte auch einem Juden aus Camen, als der Herzog von dort aus darum schrieb, freies Geleit, entschied aber zu gleicher Zeit, daß die Juden, sie möchten dem Herzog verpfändet sein oder nicht, dennoch den goldenen Pfennig zahlen sollten. Dieser Befehl brachte Nachgiebigkeit. Die Juden zahlten und wurden Ende September 1405 durch kaiserlichen Brief aus der Acht entlassen^). Einer der vermögendsten und einflußreichsten unter den Inden unserer Reichsstadt war der mehrfach erwähnte Vinus. Aller Wahrscheinlichkeit nach Hofjude des Grafen von Dortmunds, erhielt er, wohl durch dessen Fürsprache, für sich und seine zwei Schwiegersöhne, Salomon Jonas und Joseph, vom Bürgermeister und Rath der Stadt auf zehn Jahre das Recht Geldgeschäfte machen zu können. Sie durften von 1 oder 2 Schilling 1 Vierling, von 1 Mark 1 Helling an Zinsen per Woche nehmen; Auswärtige mußten das Doppelte dieses Zinsfußes zahlen. Blutige Kleider, zerbrochene Kelche, Hostien und noch nicht gesäumte Betttücher als Pfänder anzunehmeu war ihnen nicht gestattet. Genannten Familien stand es auch ftei, einen Knecht zu halten, ״de se to scole rope vnd er sachgar sy"; sie konnten ihre Todten auf dem Friedhofe vor der Westen-Pforte begraben, das kalte Bad ״gebrochen in aller Mathe allz se in vortäde gedau haben An Abgaben hatte Salomon Vinus alljährlich 14, jeder seiner Schwiegersöhne 6 Rhein-Gulden, die Hälfte zu Michaelis, die Hälfte zu Ostern zu zahlen^. Unter gleichen Bedingungen wurde 1465 auch Meyer, Josephs Sohn aus Elberfeld, mit seiner Familie für 20 alte Gulden jährlich ausgenommen; ihm wurde noch besonders nachgegeben, 11״ Ohm Wein für seinen Gebrauch steuerfrei einzubringen und ihn mit seinen Juden zu vertrinken Viele Jahre vergehen, ohne daß etwas Besonderes über die 9) Fahne, Urkundenbuch II, 238: Lieben getreuen, wann wir Vynus vnd Natan Juden gebunden, vnd andere Juden bey euch gesessen, vss solicher achte, darin sy kamen waren, gnediglich gelassen haben.... 1) Fahne, Urkundenbuch II, 224. 2) Ibiä. I, 240 ff.