Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 76 (sequence 2)
- Language
- German
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76 ReeensioNen und Anzeigen. mit diesem Princip und diesen Normen die gedachte Aeußerung her« vorgerufen: die vorstehende Monographie (Separatabzug des dem Jahresbericht des Seminars 1860 vorangehenden Programms) sucht über Princip und Normen Licht zu verbreiten, und dürfte sie daher auch manchem süd. Theologen zur bessern Orienlirung nicht unwillkommen sein. — Die Ehe wurzelt nach der mosaisch-tälmud. .Lehre in der Sittlichkeit, die im Mosaismus Selbstzweck ist, die Basis deS gesellschaftlichen Bestehens, des Bandes wie zwischen Gott und Menscheu so zwischen Menschen und Menschen. Die Ehe nach ihrem allgemeinen Begriffe gehet über den rohen Jnstinct der Begattung hinaus: durch die ihr zu Grunde gelegte Sittlichkeit wird sie zum veredelnden Institut und leitet über auf die Familie, Quelle des eigentlich Menschlichen und Ausgang vieler Tugenden. Durch das der Ehe zur Basis dienende Sittlichkeitsprincip tritt sie aus dem Kreise des Vertrages heraus. Ihr Eingehen geschiehst zwar durch Vertrag: denn da sich hier zwei Personen aus freiem Willen zu einem gemeinschaftlichen Verhältnisse unter theilweisem Aufgeben gegenseitiger Rechte vereinigen, so liegt der Begriff Vertrag zu Tage. Ist aber dieser Vertrag eingegangen, so bekommt er durch seinen Inhalt, durch das, was sich als eine nothwendige Folge mit ihm verbindet, eine unverletzliche Weihe: die eingegangene Ehe rückt aus dem Gebiete des Vertrags in die das Ganze des Menschen umspannende Sphäre der Sittlichkeit. — Neben diesem die grobe Sinnlichkeit bezähmenden und hemmenden Sittlichkeitsprincip macht sich nach der mos.-taim. Lehre in der Ehe noch ein anderes Element geltend, dessen Spitze in dieses Princip ausläust: Fortpflanzung. Ehe und Fortpflanzung ergänzen sich einander und führen über zur Familie. Und hierin liegt ein charakteristisches Merkmal der Ehe nach mos.-talmud. Lehre. Der antike Begriff der Kindererzeugung hatte, wie Griechenland und Rom bekunden, die Vermehrung des Staates zum eigentlichen Ziel. Plato empsiehlt zu diesem Zwecke Weiber- und Kindergemeinschaft, und weder Hellas noch Rom haben, wie S. VI nachgewiesen wird, den sittlichen Charakter der Ehe und Familie erkannt. Eine natürliche Folge hiervon war die dem Vater anheimgegebene Aussetzung des Kindes und die fast zur Pflicht gemachte Tödtung des Mißgebornen, letzteres ganz aus der antiken Aufsaffung des Verhältnisses des Individuums zum Staate hervorgehend. Anders in der mos. Gesetzgebung, wo das Individuum seine vollständige Berechtigung hat; daher bezeugt auch Tacitus, das Tödten der Kinder werde bei den Juden als Verbrechen betrachtet. — Es