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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1859-01-01 · Heft 10 · p. Seite 399

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 10
Article
[Rezension] / -n.
Date
1859-01-01
Page
Seite 399 (sequence 3)
Language
German
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Notizen. 399 Gtöße des Stifters einer Religion, zu der sich noch heute der größte Theil des Orients bekennt. Die Ausstattung des Buches ist elegant. ׳ — n. ־■ N o L i z e n. In meiner Schrift 8oä6A6tioa in Mischnam S. 222 wird angeführt, daß frühere und spätere Autoren punktirte Mischnajottexte kannten. Durch die Güte des Herrn Dr. Beer gelangte ich zur Einsicht in ein in seiner Bibliothek sich befindendes im I. 1606 (ש״ו) zu Amsterdam gedrucktes punktirtes Mischnajot. Dieses Mischnajot ging aus der Druckerei des berühmten Menascheh beu Israel hervor, der-selbst ein kurzes Vorwort dazu schrieb : dessen Sohn Joseph nennt sich als Verleger. Es ist in zwei Theilen zu je drei Sedarim gedruckt und hat auch mehrere Lesearten von מתור״ר שלמה עאראני ,■ so wie eine Erklärung der in der Mischna vorkommenden Fremdwörter. Dieser ^iZt ר״ש (so benennt ihn Asulai) hat einen Commetttar מלאכת שלטה zur Mischna (vgl. Asulai) geschrieben, der jedoch bis jetzt noch nicht im Druck erschienen ist. Herr P o l l a k in Amsterdam hat nach einer brieflichen Mittheilung dieses Mscpt. gelesen, das nach seiner Versicherung schätzbare Erklärungen enthält. Auch hat er den Commentar des Edni zu Kilajim 3, 1. 5, 5 edirt. Vgl. 6. Jahrg. dieser Monatsschr. S. 201. Zugleich theilt mir Herr Poll ak mit, daß er eine Schrift über die Synonymen von dem bekannten A. Badraschi (בדרשי), betitelt חותם תכנית, mit Anmerkungen. zu denen auch Luzatto Manches beigetragen, nach einem aus der Leidener Bibliothek sich befindenden Manuskript edire. Diese Schrift ist bisher noch nicht im Druck erschienen; Herr P. hat das Verdienst der ersten Herausgabe. Nach der Mischna Erachin 1, 6 wird bei einer zum Tode verurtheilten Frau auf die Schwangerschaft nicht Rücksicht genommen und wird sie, ohne daß man die Niederkunft abwarte, hingerichtet. Neben dem an sich humanen Princip, daß man die Qualen eines zum Tode Verurtheilten durch Hinausschiebung der Vollführung des Urtheils nicht verlängern dürfe (אין מענין אח הרין, vgl. Tos. das. 7) 30 *

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