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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1858-01-01 · Heft 10 · p. Seite 367

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 10
Article
Zur Geschichte der Juden in Worms
Date
1858-01-01
Page
Seite 367 (sequence 7)
Language
German
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Zur Geschichte der Juden in ffiomid. 367 1H'r graduirtc Personen au sieben, selten s» den apotheken derer christlichen inesticorniu Bücher nicht gewiesen werden, auch ihnen nicht erlaubt seyn, sich an den Tisch, sondern an der Thür aufzuhalten. 40) über diese Verordnung aber stnüßte auch;u wachen senn, und damit die Inden sich keiner Unwissenheit hierin;11 entschuldigen, wären solche pmiot»; ihnen jährlich an einen hegnemen Tag, so etwa in der ersten woch nach dein jährlichen Danktest, im Bcpsein des regierenden Bürgermeisters durch den zeitlichen rathsschreiher öffentlich vorlesen;u lassen." Soweit der Entwnrf des Judengesetzes, welches aber größtentheilS Neminiscenzen aus den Iudenverordnungcn von den Jahren 1570, 1605 und 1641 enthält. Die Verordnungen ans den Heiden erstgedachtcn Jahren, wovon die erste ,,Temporal- Ordnung" heißt, hefinden sich ausführlich in Abschrift im hiesigen jüd. Gemeinde-Archiv, die vom I. 16-11 in dem oben gedachten Manuskript des Gymnasial-Archivs. Jede spätere Verordnung ist eine Vervollständigung der nächstvorhergehenden, und ist jedesmal umfassender; so enthält von den Heiden gedachten Abschriften die erste 22, die;weite 27 fitz. — In unserm oben mitgetheilteu Entwürfe, also in den Präliminarien;» einem vierten Juden gesetzt hehandelt auch ein Abschnitt die städtischen Steuern, der zum Schlüsse wörtlich lautet: Außerdem haßen noch die Inden jährlich;u bezahlen: 11 Hanßffns nach;>,-<׳>,»inion. 21 Muß jeder des Jahrs wenigstens 500 Ist. verschätze», von 100: 30 kr. 3s Schutzgeld. 41 Hanßrecht, Eier Wirrih ',b- 5) or<lin;1ire contribmion 300 Fl. 61 Schanzengcld monatl. 6 Fl. 71 nieol.ai gelder 300 Fl. 81 vorö Gemeine Badhauß 8 Fl. 0) ein fremder Jud gißt Einkauf 80 ftl. 10) ein einheimischer 12 Fl. 11) denen 2 HHr. AmtSträger;um Neujahr jegl. 5 Fi. 12) ebendenselben im Xbre. wegen der Schell tappe >i (?) 12 Fl. 13) auf Fastnacht zahlen sie 5 Fl., bekommen dagegen ein ' Eßcnfest (?), von wegen ein Hr. Bmstr. (Bürgermeister?» 20 kr. so er verrechnet.

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