Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Worms
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 365 (sequence 5)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Juden in Worms. 365 14) uns dem markt die producta ob st 2c. nicht eher anzugreifen, dis sic solche bezahlten ^). 15) den Markt-Kallf ihnen nicht eher zu erlaudcn, bis der aufgesteckte Falm um 10 ndr adgenommen (ist). 16) sollen sie nichts ans gewebr 2e. leiden, auch ohne odrigseitliche erlanbniß kein Bett aus der Stad führen. 17) noch weniger soll erlaubt sein, Geld ans liegende Güter zu geben, wären solche aber in co»i'c88-Bnch wie andere schulden eingeschrieben, wäre solches nur 2 Jahr gültig. 18) wäre ihnen der Kleiderhandel, wie ailch das detaille (ins kleine) zu verbieten. 19) sollten sie kein anderes als in Worms gearbeitetes silber verkaufen, das alte aber erst denen Gold- und Silbcrschmieden (das Loth IX wohlfeiler ans acht Tage Zeit) anbieten. 20) soll kein Jud kein Vieh vor (für) einen andern halten, noch bcy einem Bürger einstellen. 21) wäre ihnen alles Mezlen (Mcßgerei) außer zu ihrer Haushaltung verholten. 22) dürfen sie außer in sckwehren Zufällen sich auf der Straß, morgendS vor der Tbor-Glock, noch abends nachher niemalen betretten lassen. 23) sollten sie keinem pupillen (der kein Gewerb und noch nicht 25 Jabr alt) nichts leihen, auch keinen zum Bürgen nehme», bei verlnsr des wcrthcs und Bestrafung. 24) ihre Hochzeiten sollen sie ehrbar halten und die musscanten des sommers nicht über 0 und des winters nicht über 8 Uhr nicht haben. 25) sollten sie sich alles ungestümen an laufe der fremden auf der Straß und in den Wirthshänscrn bei schwehrer Straf enthalten, derjenige aber, der sic verlangt, wird sic zu finden wissen. 26) sollen sic auf keine geistliche Bücher geld lehnen (wegen ihrer Bosheit). 27) alle convcrrticula außer ihrem Schabbes und Feyertagen sollen vcrbottcn seyn. 28) alle ihre Schreiber in Judenschast-angelcgenheiten müssen vorhero denen dazu deputirton Herrn vorgewiesen und von solchen approkrrt werden, welches ja die 17 Zünfte ebenfalls thun. 8) Nur das liebt Geld blieb von der Berührung des Juden uiiemweihl