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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1858-01-01 · Heft 6 · p. Seite 207

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 6
Article
Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1858-01-01
Page
Seite 207 (sequence 5)
Language
German
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Zur Geschichte der Synagogcn-Gemcinde in Königsberg. 207 f>eguunt,ur ^s, in den Städten Königsberg die Juden schlecht fortkommen und den Gefäbrungcn des gemeinen Pöbels mebr ezponirt sein. Der Adv. FiSci selbst trägt aus eine Commission zur Coutrolirung der Juden -Angelegenbeiten an, bestehend aus dem Oberburggrasen und Andern, besonders ans abwechselnd dein Bürgermeister einer der drei Städte, weil dies das beste Mittel wäre, die Inden vor Bedrückungen und Beleidigungen zu schützen, ץ!! welchen die gemeinen Bürger der Städte geneigt wären. Auch könnte ein Jüdischer Mäckler eingesetzt werden, unter dessen Vermittelung die Inden allein Geschäfte machen sollten, und der darüber Buch zu fübreu batte, damit man eine Controle habe. Bei aller Milde der Gesinnung nimint endlich Adv. FiSci doch nicht, Anstand, vorzuschlagcn, daß man die Juden zwinge, einen Bortrag über das Evangelium zu hören, so wie über den Umstand, daß der Messias bereits gekommen, dazu auch ihre Kinder mitzubringc». Dieses Zeugniß seiner auch solchen Zwang nicht verschmähenden Orthodoxie läßt Dasjenige, welches er der nützlichen Tbätigkcit der Inden, so wie ihrem liebreichen Benehmen gegen Christen ansstellt, um so unparteiischer erscheinen. Auch von Memel aus geschah in demselben Jahr« ein amtlicher Schritt zu Gunsten der Inden. Dieselben sollten nämlich nach einem Königl. Erlaß vom 7. Juli 1705, bei Strafe der Consiscatiou ihrer Maaren, nicht ,ohne Königlichen Paß die Märkte bereisen. Einige, deren Maaren hiernach wirklich coufiSeirt worden, batten sich mit Unkcuntniß betreffender Bestimmung entschuldigt und ihre bisher gültigen Certificate cingcrcicht, worauf sie ihre Maaren zurück erhielten, mit der Anweisung jedoch, künftig Königliche Pässe zu erfordern. Von Seiten der Oberrathskammer in Memel wurde unter dem 29. Juli 1705 dem Könige vorgcstcllt, die Juden kämen nach Memel mit Waaren auch nur von 10 bis 20 Thalern an Werth. Wenn nun dieselben erst nach Königsberg müßten, um Pässe zn holen, so würden sie lieber gar nicht kommen und dadurch die Stadt an Nahrung und der König an Einkünften verlieren, da cS gut sei, wenn viele Juden aus den Jahrmarkt kommen, indem sie auch Maaren kauften. Hierauf gab der König unter 3) Mühe oi>»< Solm ist freudlos,

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