Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 7 (1858)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Geschichte der Juden im Trier'schen
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 190 (sequence 12)
- Language
- German
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190 Die O^scknchrc der Juden im Trier'schcn Die Vorsteher und Einnehmer Hutten folgende unterm 19. Januar 1719 tu der gedruckten Hos-GerichtS-Ordnu»g Tit. 12. a. §. 1, festgesetzten Eid wörtlich zu schwören: ״Nachdem Ihrer Eburfürstlichen Durchlaucht zu Trier gnädigst gefälligst gewesen, auff bcschehenen unterthänigsten Vorschlag der (Ober) Nieder Erz-Stifftischer verglapdeter Judenschafft mich zum zeitlichen Vorsteher derselben gnädigst auff-und anzunchmen, also schwöre und spreche ich nach diesen Eid : Adonav, ein Schöpfer deS Himmels und des Erdreichs und aller Ding, auch mein und der Menschen, die hier zugegen, sehnd, ich rufe Dich an durch Deinen heiligen Nahmen aus diese Zeit und,verspreche, daß die mir auffgetragene Inden-Bedienung treu, anssrichtig und ehrlich verwalten, keinen darin aus Haß, Feindschaft und andern unbilligen Absichten oder zu meinem Nutzen, was zu weh oder Nachtheil thnn, sondern das gemeines Wesen und Bortheil der zeitlichen Landcsherrschafft weniger nicht der gemeinen Judenschafft nach besten Wissen und Verstand beobachten, waö wider Recht und ftraffbarlich unter der Judenschafft vergeht, den gnädigsten LandcShcrrn oder seinen bestellten Commissarien zeitlich anzeigcn wolle; Also bitte ich >nir Gott Adonay zu helffcn und diese meine verbindliche Dbligenheit zu bcstettigen und wann ich dabch Falsch- oder Betrüglichkeit gebrauche, so sehen ich Herein und verflucht ewiglich und das mich dann übergehe und verzehre das Feuer, daö zu Sodoma und Gomora überging und alle die Fluch, die an der Thorah geschrieben stehen und daß mir auch der wahre Gott, der Laub und Graß und alle Ding erschaffen'hat, nimmermehr zu Hülfe noch zu statten komme in einigen meinen Sachen und Nöthen. Wo ich aber redlich handle und mein Amt vertrette, also helffe mir der wahre Gott Adonahe." Der Eid deS Einnehmers enthielt einige kleine auf seine Function bezügliche Aenderungen. Die Vertheilung der Abgaben geschah vom Vorsteher unter Zuziehung, von Deputaten und eines Commissarius. Der Vorsteher mußte 3000 Rcichsthaler im Vermögen haben und sich erbieten, im Falle der Noth 50 Rcichsthaler aus dem Seinigeu für die Jndenschast vorznschicßen. Die Anstellung zweier Rabbiner für Trier und Koblenz sollte weiter gestattet und ihnen die Schlichtung der unter den Juden eintretenden Streitigkeiten nach Maßgabe jüdischer Gesetze erlaubt sein, der halbe Theil der Strasgebühren aber an den Landes-