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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1858-01-01 · Heft 5 · p. Seite 178

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte der Synagogen-Gemeinde in Königsberg
Date
1858-01-01
Page
Seite 178 (sequence 16)
Language
German
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IRI
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178 Zur Geschichte der Syuagogen-Gemeinde in Königsberg. gogen. Die angeordnete Aufsicht in der Synagoge führte durch eine Reihe von Jahren ein getaufter Jude Friedr. Wilh. Bock, wofür ihm wöchentlich von der Regierung ein Thaler ge« reicht wurde, nebst 10 Thalern jährlich zur Wohnung. Außer« dem erhielt er auch ein akademisches Stipendiums und Unter« ftützungen von e. 2 Gr. wöchentlich aus den städtischen Armen« kaffen, worüber sich Eingaben desselben und Verfügungen bis in's Jahr 1727 finden. So hatte denn diese lärmende, der Synagoge Gefahr drohende Deuunciation ein ziemlich stilles, ja ärmliches Ende genommen — ואהב־ו כצאת השמש בגבו־תו . — Auch in geschäftlicher Hinsicht traten die Israeliten immer sicherer auf und erfreuten sich von Seiten der Behörden mancher Begünstigungen. Die Quälerei mit den Gclcitszetteln an jedem Orte hörte allmälig auf. Da aber hierbei die Einkünfte des Königs litten, so spricht derselbe auf eine dcSsallsige Klage des adv. Fisei in einem Ausschreiben an alle Aemter vom 18. März 1704, sein Mißfallen über die eingeschlichcncn Mißbräuche aus. Die Juden sollen zwar unge« hindert mit Maaren von Ort zu Ort passiren können, aber da» Geleit an jedem Orte abgcbcn und ein anderes zu nehmen schuldig sevn. lieber die Marktzeit hinaus hatten die Räthr den Israeliten unter dem 1:1. Juli, wegen eingetretener Festtagt (wohl zweifellos 9. Ab) noch 3—4 Tage zugegeben. Der König fordert die Räthe dreier Städte KönigSb. auf, sich deshalb zu rechtfertigen. Laut Protokoll vom 18. Juni 1703 sei es den Juden erlaubt, 14 Tage lang auf dem Jahrmärkte zu hausiren. Die Zünfte sämmtlicher Kaufleute, Mätzenbräuer und Krämer der drei Städte hätten sich also wegen jener Ucberschreitung be« klagt und müßten nothwendig Schaden leiden, wenn Juden noch vor den Christen begünstigt würden. fi) . , «Fortsetzung folgt.) 5) Hier trat die Schwier igle it ei», daß ja nur Studirrnde Stipendieu «rhaUen können. Das vom König erforderte Gutachten wußte dieselbe aber dahin zu beseitigen, daß Bock allerdings Lehrer sey. wenn ihm auch zur Zeit die Schüler fehlten, aber in Rücksicht de« Christenthums immer dock» als Lernend«! betrachtet werden müsse. Acta des ged. Arcki. V) Acta des geh. Arch.

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