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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 7 · p. Seite 282

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 7
Article
Leitfaden für den israelitischen Confirmanden-Unterricht. Von G. Süskind, Bezirksrabbiner. Wiesbaden 1855.
Date
1857-01-01
Page
Seite 282 (sequence 2)
Language
German
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282 Necensionen und Anzeigen. ganisches Ganze mitgetheilt werde", wie Necensent sich ausdrückt, so das; nur die Hauptgrundlagen, das Lehrgerüste in seinem Zusammenhänge sich , zeigt, oder was dasselbe ist, das Charakteristische als solches dem geistigen Auge des Schülers sich zeige, während Ln den früheren Jahren der Verstand des Kindes noch nicht die Reife hatte, um Charakteristisches von Untergeordnetem zu unterscheiden. Und dieses hat offenbar der Vers, sagen wollen. Wenn der Zweck, etwaige Lücken des früheren Religionsunterrichts auszusüllen, durch den Confirmandenunterricht erreicht werden sollte, m'eint der Necensent, so dürft der Lehrer sich nicht nach einem Schema richten. Warum nicht? Wenn der ganze Inhalt der Neligionslehre kn systematischer Ueberflcht seinen Hauptzügen nach dem Consirmanden vor die Seele tritt, hat dann der Lehrer so wenig geistige Unabhängigkeit, daß er in irgend einem der Haupttheile, wie sie in einem Schema austreten, nicht einen Punkt entdeckt, der dem Schüler bisher nicht klar geworden? Dann kann er überhaupt nicht Lehrer sein, wenn er dies nicht vermag, wenn er so sclavisch von einem fremden Buche abhängt, daß er in einem anderen Lehrbuche, das den Gegenstand für eine höhere Altersstuft und in einer anderen Form behandelt, das in dem früheren Enthaltene oder Mangelnde nicht zu finden weiß. Er würde geistig noch unter seinen Schülern, stehen. Denn das ist eben der Vortheil in dem Wechsel der Lehrbücher je nach den Altersstufen, daß der Verstand der Schüler geschärft werden soll, wenn sie das Nämliche in anderer Form wieder erkennen, sei es, daß es ausführlicher behandelt ist, als nach-der Fassungskraft der früheren Altersstufe möglich war/ oder daß das Vereinzelte in systematische Ordnung gebracht ist. Dadurch eben wird der Gegenstand geistiges Eigenthum des Schülers, dadurch erst wird er vor bloßem Gedächtnißkram bewahrt. Der Necensent hat ein sehr scharfes Auge, darum entgeht ihm auch kein Ausdruck; Weich bei der ersten Frage merkt er das Ungrammatische einer ״vorhabenden" Feier an. Aber — zu scharf schneidet nicht, der Necensent hätte seinen Vorwurf gegen den Sprachgebrauch richten müssen, dem wir Alle unterthan find. In demselben Satze sagt er, ein feierliches Geloben nach der göttlichen Lehre rc. sei unzulässig, da der Israelit ein מושבע ועזמד sei. Wir verweisen auf Nedarim 8a, wo es heißt: '01 מנץ שנשבעלן לקללם את דומצות. Ein solches Gelöbnis; in feierlicher Versammlung im Gotteshauft, in der fügendliehen Begeisterung ist allerdings sehr geeignet לזרתי נפשלדי vgl. das.*). Der Necensent tadelt ferner, daß unter den Ueberzeugungsgründen der Vers, neben den inneren, also den Gründen, welche in der Wahrheit des Lehrinhalts liegen, noch äußere unterscheidet, weil diese nur schwach erscheinen; zudem seien beide als äußere angeführte Gründe in der That innere. Der Recensent ist aber im Unrecht. Denn wenn auch alle Israeliten bis heute diese Lehre als eine göttliche erkannt hätten, so ist dies kein Beweis für ihre *) Diese schon vom sel. Rehfuß in Heidelberg vorgebrachte und nach ihm häufig angeführte Belegstelle ist durchaus nicht treffend. Dem aus innerer Begeisterung hervorgehenden Eide ist doch wohl ein ein gelernter Eonsirmätionseid nicht an die Seite zu setzen. Wozu diesem überflüssigen, den väterlichen Sitten widersprechenden Eide — ein Eid bei der Bar-Mizwa, den Gesetzen treu zu bleiben, war bis auf die neueste Zeit in Israel, unerhört/— das Wort sprechen? Benennen wir ihn bei seinem rechten Namen: er ist Nachahmelei, und hier um so schädlicher, als er die Consirmation in einen Act der Aufnahme in den Bund umwandelt, was den eigentlichsten Principien des Iudenthums widerspricht. . ,, D. Red.

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