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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1857-01-01 · Heft 7 · p. Seite 265

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 7
Article
Über das Alter des Hillel'schen Kalenders
Date
1857-01-01
Page
Seite 265 (sequence 2)
Language
German
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265 Wissenschaftliche Aufsätze. Abschlüsse des Talmuds (500 — ת״תי״א ^טחח d. g. Z.) entstanden sein läßt, einer sorgfältigen Prüsung unterziehen. Man hat bisher nicht mit Unrecht für die Behauptung der später» nachtalmudischen Einführung des gegenwärtigen Kalendersystems das völlige, sonst unerklärbare Stillschweigen des Talmuds über eine solche hochwichtige Neuerung geltend gemacht — und darum die bei R. Hai Gaon (gest. 1037) sich zuerst findende Nachricht, daß Hillel II., von dem überhaupt die heimischen.Quellen sehr wenig wissen, 359 d. g. Z. unfern Kalender verfaßte, ungemein zweifelhast und wenig glaubwürdig gefunden. Bei dem bisherigen negativen Verfahren konnte man selbstverständlich zu keinem sichern Resultate gelangen. — Daher ist unsere Absicht, erst die Vorfrage umständlich zu erörtern: stimmen nämlich die kalendarischen Normen des Talmuds mit denen Hillel's überein, oder lassen sich diese mit jenen nicht vereinbaren? Es wird sich" dann von selbst herausstellen, daß der Talmud unser Kalendersystem in seiner Vollständigfett, Abgeschlossenheit und Consequenz nicht gekannt haben konnte. — Freilich wurde in der später» Talmudperiode, herbeigeführt durch den Drang der Umstände, durch das Sinken der patriarchalischen Würde und der Synedrien, die Zeitrechnung mehr und mehr nach einem festen Modus und nach gewissen unabänderlichen Regeln fixirt, woraus sich die Hauptmomente unseres Kalenders^ nach und nach entwickelt haben; aber keineswegs lassen sich die talmudischen Kalendernormen mit den Hillel'schen völlig identisicireu. —1 Wir finden noch im Zeitalter des R. Aschi, Meremar, R. Jdi u. A. so viele Ausnahmen und Anomalien, die das sogenannte Hillel'sche System durchaus nicht gestattet und zugibt. Ja wir glauben viele bisher wenig beachtete Belege und Zeugnisse gefunden zu haben, die bei kritischer Prüfung es schlagend beweisen, daß die stereotype gleichmäßige Form unserer Zeitrechnung jedenfalls bis circa 500 d. g. Z. noch nicht allgemein und vollständig im Gebrauche sein konnte. Doch ehe wir uns in das Detail unserer Untersuchung einlassen, wollen wir gleich einige allgemeine Eiuwürse gegen die gewöhnliche, gänzlich unmotivirte Annahme heranbringen. Ist es nicht befremdend, so wirklich unser Kalender vom Jahre 359 datirt, im Munde des Meremar und R. Schischa ben Jdi das Geständniß zu hören, daß sie die Doppelfeiertage in aller Strenge, des Zweifels wegen, und nicht aus bloßer Rücksicht des überkommenen Gebrauches (טשום מנהג אבותיהם) feiern müssen! So wird z. B. Sukka 46b über den Gebrauch der Laubhütten und des Ethrogs am 8. Tage des Sukkothfestes, weil es in Babylonien wegen der Ungewißheit der Neumondbestimmungen unsicher war, ob er der 8.

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