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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1856-01-01 · Heft 8 · p. Seite 300

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
5 (1856)
Issue
Heft 8
Article
Medicinisches Gutachten über eine jüdische Ritualie
Date
1856-01-01
Page
Seite 300 (sequence 2)
Language
German
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300 MedicinischcS Gutachten Schächtung. Dem Herrn Berf. sind die dort gegebenen Einzelnbeiten über das i)iit11cllc des Schächtens wahrscheinlich von anderSwo mitgetheilt worden, da ihn schwerlich eigene Studien zu dem diesen Gegenstand bebandclndcn EoderJorcDea gefnbrt haben; wir müssen aber mit Bedauern aussprechen, daß -er Wegweiser unwissend war, und auch beim Berf. das gründliche, den Irrkhiim leicht erkennende forschen vermißt wird. Schon der Eingang zeigt gerade nicht von hier die Grundlage bildender tiefer Bibelkrnntniß. ״Die mosaischen Borschriften über das Schlachten, beißt eö daselbst, sind üu f). Buche Mosis K. 12. B. 21 23 enthalten; daö Essen des 'Blutes wird hier verboten, denn Blut ist die Seele u. f. w." Der Herr Bcrs. vermeint also das Schlachten vom Verbote des Blutes bcrznleiten; da batte er früher hinaussteigen und schon Lcvit. 17, 10 14 anfübren müssen. Der Berf. ist aber in einem Grnndirrtbnm befangen, der sich wie ein rother Faden durch den ganzen ׳Aufsatz siebet nnd ihn durch und durch unhaltbar macht. Das Schlachten oder Schachten wird nirgends vom Verbote dcö Blutes abgeleitet; es wird als Gesetz betrachtet nnd daher eine Ursache hierfür nicht ausdrücklich angegeben. Manche spätere Autoren meine» in diesem Gesetz den Ausdruck -es Mitgefühls auch für das Thier -- und dieses Mitgefühl wird auch an anderen Seiten der h. Schrift »»empfohlen -- zu erkennen: die Schmerzen des ThiereS sollen durch das Schächten, das sofortige Durchschneiden der Lustnitd Magenröhrcn, vermindert und der Tod beschleunigt werde». •-׳ Horen wir weiter. ״Im Talmud, der im I. 600 erschien <?.), ist ein ganzer Tractat, Cholin benannt, in zwölf Kapiteln darüber geschrieben." Bon diesem Tractat sind eigentlich nur drei, und rechnet man auch das 6. Kapitel hierher, nur vier Kapitel hierüber geschrieben. ״Zm Wesentlichen läßt sich das Gesetz ans folgende Hauptpunkte zurückführen. 1) Der Schächter muß sich einer genauen Prüfung unterwerfen und durch ein Zeugniß feine Kenntnisse und Fähigleiten Nachweisen." Jeder Anfänger weiß, daß im Talmud hiervon keine Erwähnung gcschiehct. Ungenaues enthält weiter Punkt 2, und einen riesen Jrrtbmn Punkt 3. ״Der Schächter muß das Messer über den Hals der Thiere kl. deö ThiereS) hin- und herfahren lassen nnd in einemfort das Werk vollenden .... Durch einen Aufenthalt soll das Blut wieder in die Glieder gedrängt werden und durch Wasser und Salz nicht wieder herausgehen." Nicht dem Herrn Berf., sondern seinem Hodogeten rufen

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